Berlin. Der Bundesrat hat soeben mit einer Änderung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ den Verkauf von Lachgas-Kartuschen (Distickstoffmonoxid) eingeschränkt, um Missbrauch zu vermeiden ...


Bild:
 
DFV 

Deren Verkauf wird nun ab einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm generell verboten sein. Der Verkauf von Lachgas-Kartuschen mit kleineren Füllmengen wird darüber hinaus dann verboten sein, wenn in einem Verkaufsvorgang mehr als zehn Kartuschen abgegeben werden. Das Gesetz tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.

Bundesfeuerwehrarzt Dr. med. Martin zur Nieden sagt hierzu: „Ich begrüße das Verbot. Es kommt in letzter Zeit verstärkt vor, dass Feuerwehren im Rettungsdienst bei – vor allem jungen – Menschen zum Einsatz kommen, die Lachgas konsumiert haben. Diese Partydroge kann zu Halluzinationen, Bewusstlosigkeit und daraus resultierend zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen. Auch langfristige und irreparable Schäden des Nervensystems sind möglich.“

Informationen: https://tinyurl.com/bundesrat-lachgas (Link auf externe Seite) (Gesetzesbeschluss Deutscher Bundestag) und https://tinyurl.com/bundesrat-lachgas2 (Link auf externe Seite) (Erläuterung Bundesrat)

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

 

 


Zurück

Nächste Termine

16. Okt. 2026
00:00 Uhr
Seminar KJF - A-Lehrgang Juleica
17. Okt. 2026
00:00 Uhr
Lehrgang Erste-Hilfe
17. Okt. 2026
00:00 Uhr
Seminar KJF - A-Lehrgang Juleica
18. Okt. 2026
00:00 Uhr
Lehrgang Erste-Hilfe
18. Okt. 2026
00:00 Uhr
Lehrgang Erste-Hilfe
18. Okt. 2026
00:00 Uhr
Seminar KJF - A-Lehrgang Juleica
22. Okt. 2026
00:00 Uhr
Lehrgang Atemschutzgeräteträger
23. Okt. 2026
00:00 Uhr
Lehrgang Atemschutzgeräteträger
24. Okt. 2026
00:00 Uhr
Lehrgang Atemschutzgeräteträger
24. Okt. 2026
08:00 Uhr - 17:00 Uhr
KFV-Fortbildung "Atemschutz-Notfalltraining"