Berlin. Drohnen sind für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ein wichtiges Einsatzmittel – rechtlich bewegen sie sich dabei jedoch nicht im rechtsfreien Raum ...
Bild: DFV - (Grafik: DRZ)
Auch wenn BOS bei sicherheitsrelevanten Aufgaben weitgehend vom zivilen Luftrecht ausgenommen sind, müssen Regelungen angemessen beachtet werden. In drei Vorträgen zeigt das Deutsche Rettungsrobotik-Zentrum im Rahmen der Reihe „Rettungsrobotik im Dialog“, wie Drohnen im Bevölkerungsschutz rechtssicher eingesetzt werden können. Die kostenfreie Online-Fortbildung findet am Mittwoch, 1. April 2026, von 15.30 bis 17.00 Uhr statt. Infos & Anmeldung: https://rettungsrobotik.de/rettungsrobotik-im-dialog-13/ (Link auf externe Seite).
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
