Deutschland (dpa). Wer einen Gasgrill nutzt, sollte darauf achten, dass er die Gasflaschen dafür richtig lagert. Dafür müsse die Flasche oberhalb der Erdoberfläche und immer aufrecht stehend aufbewahrt werden, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) ...

Eine Lagerung in Kellern, Fluren, Schlafräumen, Treppenhäusern und Durchgängen ist nicht erlaubt, so Lau. Eine gut belüftete Garage oder ein Gartenschuppen sind hingegen geeignete Orte zur Aufbewahrung. Privatpersonen dürfen in Innenräumen maximal eine Flüssiggasflasche mit fünf oder elf Kilogramm betreiben. Zusätzlich dürfen sie höchstens eine weitere Flasche derselben Größe in der Wohnung lagern.

Dafür gibt es gute Gründe: Flüssiggas ist schwerer als Luft. Daher kann es sich bei Freisetzungen in tiefer gelegenen, schlecht oder nicht durchlüfteten Räumen so weit anreichern, dass sich dort ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch bildet, erklärt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV).

Dank eines eingebauten Sicherheitsventils lassen sich Gasflaschen Markus Lau zufolge auch an heißen Sommertagen sicher nutzen. Zudem werden die Flaschen nur zu 80 Prozent befüllt. So bleibt genügend Freiraum. Auch wenn sich der Inhalt bei Hitze ausdehnt, stößt die Gasflasche laut Lau also nicht an ihre Belastungsgrenze.

Dennoch rät Lau, längere Stopps in der Sommerhitze zu vermeiden, wenn Gasflaschen etwa nach dem Kauf oder bei Rückgabe leerer Flaschen im Auto transportiert werden. Foto: Andrea Warnecke/dpa

Foto: Andrea Warnecke/dpaBild: Foto: Andrea Warnecke/dpa

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