logo brandaktuellBerlin. Wie in einschlägigen Presseerklärungen bereits hingewiesen, hatte das Bundesministerium der Justiz beabsichtigt, die Richtlinie für die Befreiung von der Zahlung der Gebühr für das Führungszeugnis neu zu fassen ...
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Die bisherige Praxis, bei der die Ausstellung von Führungszeugnissen für ehrenamtlich Tätige grundsätzlich unentgeltlich erfolgt, wenn das Führungszeugnis für diese Tätigkeit erforderlich ist, sollte aufgehoben werden.

Nachdem das Bundesministerium des Innern sehr nachdrücklich auf die herausragende Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für einen wirkungsvollen Bevölkerungsschutz verwiesen (natürlich auch auf die Wichtigkeit des Ehrenamts für den Sportbereich) hat, konnte auf Leitungsebene erfreulicherweise erreicht werden, dass das BMJ seine Pläne, künftig Gebühren für das Ausstellen von Führungszeugnissen im Ehrenamt zu erheben, nicht weiterverfolgt. Alles andere hätte der Sache des Ehrenamts auch nur geschadet.

Quelle: Bundesministerium des Innern

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