Mittelhessen.deBerlin (dpa). Neugieriges Gaffen, das Hilfseinsätze bei Unfällen erschwert, soll nach dem Willen des Bundesrats unter Strafe gestellt werden ...

Die Länderkammer beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Wenn jemand Kräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdiensten behindert, sollen demnach bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe drohen. Einen Riegel vorschieben will der Bundesrat außerdem bloßstellenden Fotos von Getöteten, die sich oft im Internet verbreiten ...

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Hinweis: Verwendung des ausschnittsweisen Abdrucks und der Verlinkung von Artikeln vom Weilburger- bzw. Nassauer Tageblatt mit freundlicher Genehmigung von Mittelhessen.de.

 


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