44. Delegiertenversammlung der Kreisjugendfeuerwehr Limburg-Weilburg.
Tagesordnung:
Zu dieser Verbandsversammlung sind die Delegierten, Führungskräfte der Feuerwehren und Jugendfeuerwehren, sowie Gäste und die Mitglieder der Fachausschüsse herzlich eingeladen.
Gemäß Jugendordnung kann jede Jugendfeuerwehr zwei stimmberechtigte Delegierte entsenden, wovon eine/r von ihnen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf (und möglichst Mitglied der Jugendfeuerwehr sein soll). Die Mitglieder des Kreisjugendfeuerwehrausschusses (Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehrwarte/innen) und der Kreisjugendfeuerwehrleitung sowie die Stadt- und Gemeindejugendsprecher/innen haben zusätzlich jeweils ein Stimmrecht.
Anträge sowie Bewerbungen für die Ausrichtung der 45. Delegiertenversammlung 2018 sind möglichst bis zum 01. März 2017 schriftlich bei der Kreisjugendfeuerwehrwartin einzureichen.
Es wird erwartet, dass alle Jugendfeuerwehren der Kreisjugendfeuerwehr mindestens durch ihre Delegierten vertreten sind.
Kleidung: Dienstkleidung