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logo nfvBeselich-Obertiefenbach/Nassauer Land. Der Nassauische Feuerwehrverband lädt zur Verbandsversammlung am Samstag, dem 10. Juni 2017, um 11:00 Uhr, in das Bürgerhaus in 65614 Beselich-Obertiefenbach, Steinbacher Str. 10, ein ...

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Feststellung der fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
  4. Bericht des Vorsitzenden
  5. Ansprache des Vertreters des Hessischen Innenministeriums
  6. Grußworte der Gäste
  7. Haushaltsangelegenheiten
    7.1 Bericht des Rechnungsführers
    7.2 Bericht der Kassenprüfer
    7.3 Entlastung des Vorstandes und des Rechnungsführers
  8. Satzungsänderungen
  9. Wahl eines Wahlausschusses
  10. Neuwahlen zum Verbandsvorstand
    10.1 Verbandsvorsitzende/r
    10.2 Stellv. Verbandsvorsitzende/r
    10.3 Rechnungsführer/in
    10.4 Schriftführer/in
    10.5 Pressesprecher/in
  11. Neubestätigungen zum Verbandsvorstand
    11.1 Vertreter/in der Jugendfeuerwehren
    11.2 Vertreter/in der Kinderfeuerwehren
    11.3 Vertreter/in der Berufsfeuerwehren
    11.4 Vertreter/in der Werkfeuerwehren
    11.5 Vertreter/in der musiktreibenden Gemeinschaften
    11.6 Vertreter/innen der Feuerwehrverbände im NFV
  12. Ehrungen
  13. Genehmigung des Haushaltsentwurfes
  14. Vergabe des Verbandstages 2019
  15. Wahl des Mitgliedsverbandes (für zwei Kassenprüfer im Jahr 2017)
  16. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
  17. Verschiedenes

Vor dem Ablauf der Tagesordnung wird in einem Kurzvortrag das Projekt „Feuerwehr – gemeinsam in die Zukunft“ von der Projektleiterin Corinna Mailänder dargestellt.

Satzungsänderungen (Vorlage zur Verbandsversammlung am 10. Juni 2017)

§ 10 Verbandsvorstand

1. Der Verbandsvorstand besteht aus

a) dem / der Verbandsvorsitzenden,
b) dem / der stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Rechnungsführer / der Rechnungsführerin,
d) dem Schriftführer / der Schriftführerin,
e) dem Pressesprecher / der Pressesprecherin,
f) je einem Vertreter / einer Vertreterin der Jugendfeuerwehren,
g) einem Vertreter / einer Vertreterin der Kinderfeuerwehren,
h) je einem Vertreter / einer Vertreterin der Feuerwehrverbände,
hi) einem Vertreter / einer Vertreterin der Berufsfeuerwehren im Verband,
ij) einem Vertreter / einer Vertreterin der Werksfeuerwehren im Verband,
k) einem Vertreter der musiktreibenden Gemeinschaften.

2. Mitglied im Verbandsvorstand kann nur ein aktiver FeuerwehraAngehöriger / eine aktive FeuerwehrangehörigeAngehörige einer Einsatzabteilung sein. Das Amt bleibt bestehen, wenn während der Amtszeit ein Wechsel in die Ehren- und Altersabteilung erfolgt. Ausgenommen der Vertreter / die Vertreterin der musiktreibenden Gemeinschaften.

Änderungen gegenüber dem bestehenden Satzungstext sind rot gekennzeichnet


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