Ausbildungsorte / Ziele

Bild AtemschutzEin ausgebildeter Atemschutzgeräteträger muss regelmäßig fortgebildet und medizinisch untersucht werden. So ist in der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 u.a. eine jährliche Fortbildung mit Übung in einer Atemschutzübungsstrecke vorgeschrieben.

Im Landkreis Limburg-Weilburg steht eine Atemschutzübungsstrecke im Feuerwehrhaus Limburg zur Verfügung, die von der Stadt Limburg betrieben wird.

Ziel der jährlichen Fortbildung ist es, die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz zu erhalten und die körperliche Belastbarkeit zu überprüfen. Im Rahmen der jährlichen Fortbildung müssen neben der theoretischen Unterweisung mindestens zwei Übungen innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden. Bei der Belastungsübung muss die in den Vorschriften geforderte Gesamtarbeit erbracht werden. Wird das Ausbildungsziel auch bei einer Wiederholung nicht erreicht, muss der Atemschutzgeräteträger eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen lassen. Die zweite Übung soll unter Einsatzbedingungen in einem dafür geeigneten Objekt durchgeführt werden; dies kann auch eine Atemschutz-Übungsanlage oder eine gleichwertige Anlage (z.B. Brandübungsanlage) sein. Die Einsatzübung muss Ausbildungsinhalte nach Abschnitt 6, Tabelle 2 der FwDV 7 enthalten. Diese Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren.

Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Erbringen der vorgeschriebenen Übungen die Funktion Atemschutzgeräteträger nicht wahrnehmen.

Jede Einsatzkraft muss einen persönlichen Atemschutznachweis führen; der Atemschutznachweis kann auch zentral geführt werden. In ihm werden die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung und die Unterweisungen sowie die Einsätze unter Atemschutz dokumentiert. Der Leiter der Feuerwehr oder eine beauftragte Person bestätigt die Richtigkeit der Angaben.

Die Atemschutzübungsstrecke der Freiw. Feuerwehr Limburg entspricht der in der Norm vorgegebenen Länge von 56 Metern. Am Anfang der Strecke befindet sich eine Einhausung (abgemauerter Raum) in der sich acht Streckenteile befinden. Vier in der unteren und vier in der oberen Ebene. In diesem Raum wird eine Temperatur von ca. 70 Grad erzeugt. Durch eine Luke kommt man in die eigentliche Übungsstrecke, die auf ca. 35 Grad aufgeheizt ist. In der Übungsstrecke ist es dunkel, vernebelt und durch eine Beschallungsanlage werden feuerwehrtypische Geräusche übertragen.

Diverse Hindernisse in Form von:

  • abgehängten Decken (Kriechstrecke)
  • Röhren
  • schräge Ebenen

gewährleisten eine realitätsnahe Übung. Der die Strecke absolvierende Trupp wird mittels zweier Wärmebildkameras überwacht. Der Überwachungsraum ist auf dem neuesten Stand der Technik. Er besteht aus zwei Arbeitsplätzen, die sich wie folgt unterteilen:

  • Überwachungsmonitore
  • Herzfrequenzkontrollanzeige
  • Bedienung der Wärmebildkameras über Joysticks
  • Datenerfassung aller Atemschutzgeräteträger des Landkreises sowie der gültigen Streckendurchgänge und Untersuchungstermine.

Im Arbeitsraum befinden sich folgende Geräte:

  • Laufband
  • Oberarmergometer
  • Stepper
  • Industrietank
  • Endlosleiter

Alle Geräte müssen in Eigenverantwortlichkeit durch den Geräteträger bedient werden. Dazu steht jedem Geräteträger ein Transponder in Uhrform zur Verfügung. Die Feuerwehrdienstvorschrift schreibt jedem Atemschutzgeräteträger einen jährlichen Durchgang in einer Atemschutzübungsstrecke vor, der erfolgreich absolviert werden muss.
Die Atemschutzstrecke wird jährlich von ca. 900 Atemschutzgeräteträgern besucht.

 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Durchgang der Atemschutzübungsstrecke sind:

  • Aktives Mitglied der Einsatzabteilung
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs Atemschutzgeräteträger
  • Uneingeschränkte körperliche Eignung nach G26.3 (einzige Ausnahme „Maskenbrille“)

Anmeldung auf dem Dienstweg an SBI Uwe Zimmermann.

 

Dauer / Zeiten

[Hier] in unserem Downloadportal unter "Publikationen KFV Limburg-Weilburg" => "Infos Brandschutzaufsicht" findet man Terminpläne und die Zeiten für die Atemschutzübungsstrecke in Limburg sowie für die Übungen der Langzeitatmer in Limburg.

 

Mitzubringen

Für den Durchgang der Atemschutzübungsstrecke sind mitzubringen:

  • Feuerwehr-Stiefel
  • Feuerschutz-Überjacke nach HuPF T.1
  • Feuerschutz-Überjacke nach HuPF T.1
  • Feuerschutz-Handschuh
  • Flammschutzhaube
  • Feuerwehr-Helm mit Nackenschutz
  • Gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung - Ärztliche Bescheinigung nach G26.3
  • Persönlicher Atemschutznachweis
  • Ggf. Duschzeug und zusätzliche Unterkleidung

 

Ausbilder / Helfer

Name Feuerwehr Aufgabenbereich Telefon
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Limburg a.d. Lahn Verantwortlicher + Kreisausbilder 06431 203-289
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Limburg a.d. Lahn Kreisausbilder 06431 203-338

 

Weitere Informationen:

[Hier] in unserem Downloadportal unter "Publikationen KFV Limburg-Weilburg" => "Infos Brandschutzaufsicht" findet man Terminpläne für die Atemschutzübungsstrecke in Limburg sowie für die Übungen der Langzeitatmer in Limburg.

[Hier] in unserem Downloadportal unter "Infos Feuerwehrdienstvorschriften" findet man die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 "Atemschutz" und weitere Feuerwehrdienstvorschriften.

[Hier] in unserem Downloadportal unter "Infos BG / UVV / Unfallkasse Hessen (UKH) / GUV" findet man Unfallverhütungsvorschriften sowie Merk- und Einsatzblätter.

Falls Berichte bzw. Bilder vorhanden sind, findet man diese in den Rubriken [Aktuelles] bzw. [Bildergalerie].


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