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logo_hessenWiesbaden. Mit der heute erteilten Zustimmung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, ist der Weg für den neuen Feuerwehrführerschein frei ...


Bundesrat legt aufgrund hessischer Gesetzesinitiative Grundstein für „große Fahrtberechtigung“ für Ehrenamtler

„Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie des Technischen Hilfswerks dürfen künftig LKW bis zu 7,5 t fahren. Damit hat der Bundesrat heute aufgrund einer hessischen Gesetzesinitiative das Ehrenamt deutlich gestärkt“, sagte Innenminister Boris Rhein.

Hessen wird nun eine Verordnung erlassen, wonach die Inhaber eines Pkw-Führerscheins moderne Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t fahren dürfen. Voraussetzung für die Erteilung dieser sogenannten großen Fahrberechtigung ist eine feuerwehr- oder organisationsinterne Einweisung und Prüfung.

„Durch die Novellierung des Gesetzes werden die Voraussetzungen für praxisnahe und unbürokratische Maßnahmen geschaffen, damit Freiwillige Feuerwehren und Hilfsorganisationen ihre Nachwuchsprobleme besser bewältigen können“, betonte Innenminister Rhein. So werde ein bedeutender Beitrag geleistet, dass auch in Zukunft – mit einem geringen finanziellen Aufwand im Vergleich zum Erwerb eines Führerscheins – in ausreichendem Maße Fahrerinnen und Fahrer zur Verfügung stehen und so Einschränkungen in der Einsatzbereitschaft zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger verhindert werde.

Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


[Hier] in unserem Downloadbereich findet man die neue "Hessische Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Hessische Fahrberechtigungsverordnung - HFbV)"

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