kfv_banner_jf_leiter_1.jpg
kfv_banner_einsatz_3.jpeg
kfv_banner_fwmann_strahlrohr.jpeg
kfv_banner_einsatz_1.jpeg
kfv_banner_drehleiter_2.jpg
kfv_banner_fahrzeug_2.jpg
kfv_banner_schere_1.jpg
images/kfv_banner/kfv_banner_csa_1.jpg
kfv_banner_atemschutz_1.jpg
kfv_banner_fahrzeug_1.jpg
kfv_banner_atemschutz_4.jpg
kfv_banner_lkw_unfall_1.jpg
kfv_banner_brand_1.jpg
kfv_banner_leiter_1.jpg
kfv_banner_atemschutz_3.jpg
Shadow

logo_brandheissHessen/Nassau. Am Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel Lärm verabschiedet. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber leider vielfältige Brandgefahren. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben und für die Feuerwehren steht die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff" ...

Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen. Schwere Unfälle und Brände häufen sich in der Silvesterzeit.

Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.

Über die Gefahren und den sachgerechten Umgang mit Feuerwehrskörpern informieren folgende Brandschutztipps:
  • Nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien 1 oder 2 mit dem neuen CE-Kennzeichen (CE 0589-F1-ZZZZ; CE 0589-F2-ZZZZ wobei ZZZZ = lfd. Nr.) oder mit der alten BAM-Nummer P I oder P II (z.B. BAM-P I-ZZZZ, BAM-P II-ZZZZ; dürfen noch bis zum 03.07.2017 vertrieben werden) verwenden.
  • Zur Kategorie 1 bzw. Klasse I (CE 0589-F1 bzw. BAM-PI) zählt Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Kinder und Jugendliche dürfen Produkte der Klasse I erst ab einem Alter von 12 Jahren zünden. Der Verkauf ist ganzjährlich zulässig.
  • Zur Kategorie 2 bzw. Klasse II (CE 0589-F2 bzw. BAM-PII) zählen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Diese gefährlicheren pyrotechnischen Artikel dürfen nur von Erwachsenen gekauft und nur von diesen am Silvesterabend und am Neujahrstag gezündet werden. Der Verkauf ist auf die Zeit vom 29. bis 31. Dezember beschränkt.
  • Werden Ihnen Feuerwerkskörper der Kategorien 3 oder 4 (nur an Personen mit spezieller Erlaubnis oder einem Befähigungsschein zulässig) bzw. solche ohne entsprechende Kennzeichnungen angeboten, informieren Sie die nächste Polizeidienststelle.
  • Zum Teil sind Feuerwehrkskörper mit einer sog. "Gedeckten Stoppine" (Zündschnur mit extrem losen Papiermantel) ausgestattet, bei der innerhalb der Ummantelung die entstehenden Funken durch die Verbrennungsgase mit bis zu 10 m/s vorangetrieben werden, weshalb eine extrem schnelle Zündung und Verbrennungen die Folge sei können.
  • Knallkörper und Raketen in jedem Fall kühl lagern. Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, tragen.
  • Gebrauchsanweisung bereits im Vorfeld sorgfältig studieren.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
  • Nur den Teil aus einer Packung entnehmen, der sofort gebraucht wird.
  • Beim Anzünden der Feuerwerkskörper für sich selbst und die Umgebung (z.B. Gebäude, landwirtschaftliche Einrichtungen, Lagertanks mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen) ausreichenden Sicherheitsabstand bewahren.
  • Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen! Nicht in der Hand behalten.
  • Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen (z.B. in Fenster oder andere Hausöffnungen). Niemals nach Personen werfen oder zielen! Keinesfalls sollten diese pyrotechnischen Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden!
  • Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die wiederum in einem Kasten stehen. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf leicht brennbares Material fliegen können. Das Bündeln von Raketen soll unterbleiben, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden.
  • Bei fächerformigim Feuerwerk beträgt die Neigung bis zu 30 Grad, was für Gebäude und umstehende Personen sehr gefährlich sein kann; daher diese Fächer nur auf freiem Feld zünden.
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
  • Von Jugendlichen nur ungefährliche und für das entsprechende Alter zugelassene Artikel (z.B. BAM-P I) abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.
  • Fenster, vor allem Dachfenster und soweit möglich auch Rollläden, in der Silvesternacht schließen.
  • Schützen Sie Ihren Balkon oder entsprechende Unterstände vor Böllern! Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten, Zeitungsstapel, der ausgediente Weihnachtsbaum etc. erhöht die Brandlast ungemein.

Bei einem Brand sofort Notruf 112 wählen!

Die Feuerwehren wünschen allen Menschen einen geruhsamen Jahreswechsel.

[Hier] in unserer Rubrik "Gefahrenverhütungstipps" finden Sie weitere wichtige Informationen und Tipps zu Verhaltensweisen bei Bränden.


Zurück

Nächste Termine