Der landläufige Begriff Fehlalarm wird leider noch häufig genutzt, obwohl es sich nicht um einen Alarm, der fehlt, sondern um einen Alarm, der falsch ist, handelt. Der richtige Ausdruck nach DIN und EN (z.B. DIN VDE 0833 Teile 1-4) ist jedoch Falschalarm. Häufig wird auch von einem Blinden-, Technischen-, Böswilligen- oder Täuschungsalarm gesprochen. Diese sind jedoch eine Untermenge des Falschalarms ...
Ein Falschalarm kann folgendermaßen klassifiziert werden:
Ein Falschalarm kann folgendermaßen klassifiziert werden:
- Blinder Alarm bzw. technischer Alarm: Der Brandmelder ist defekt oder wurde z. B. durch elektromagnetische Felder (EMV) gestört.
- Böswilliger Alarm: Aufgrund einer absichtlichen Einwirkung ohne tatsächliches Erfordernis wurde ein Alarm ausgelöst, zum Beispiel an einem Druckknopfmelder oder durch Haarspray (in Deutschland strafbar, wenn es sich um Notrufmelder handelt), aber auch über die Notrufleitungen 112, 110 und 19222.
- Täuschungsalarm: Der Brandmelder bzw. die Alarmanlage wurde durch Effekte getäuscht, die einer realen Gefahr ähnlich sind, wie Zigarettenrauch, Schweißen oder Küchendämpfe. Hiervon abzugrenzen ist der Fehleinsatz, eine Alarmierung aufgrund einer falschen Wahrnehmung.