Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Totenehrung
- Feststellung der fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Vorsitzenden
- Ansprache des Vertreters des Hessischen Innenministeriums
- Grußworte der Gäste
- Haushaltsangelegenheiten
7.1 Bericht des Rechnungsführers
7.2 Bericht der Kassenprüfer
7.3 Entlastung des Vorstandes und des Rechnungsführers - Satzungsänderungen
- Wahl eines Wahlausschusses
- Neuwahlen zum Verbandsvorstand
10.1 Verbandsvorsitzende/r
10.2 Stellv. Verbandsvorsitzende/r
10.3 Rechnungsführer/in
10.4 Schriftführer/in
10.5 Pressesprecher/in - Neubestätigungen zum Verbandsvorstand
11.1 Vertreter/in der Jugendfeuerwehren
11.2 Vertreter/in der Kinderfeuerwehren
11.3 Vertreter/in der Berufsfeuerwehren
11.4 Vertreter/in der Werkfeuerwehren
11.5 Vertreter/in der musiktreibenden Gemeinschaften
11.6 Vertreter/innen der Feuerwehrverbände im NFV - Ehrungen
- Genehmigung des Haushaltsentwurfes
- Vergabe des Verbandstages 2019
- Wahl des Mitgliedsverbandes (für zwei Kassenprüfer im Jahr 2017)
- Beschlussfassung über eingegangene Anträge
- Verschiedenes
Vor dem Ablauf der Tagesordnung wird in einem Kurzvortrag das Projekt „Feuerwehr – gemeinsam in die Zukunft“ von der Projektleiterin Corinna Mailänder dargestellt.
Satzungsänderungen (Vorlage zur Verbandsversammlung am 10. Juni 2017)
§ 10 Verbandsvorstand
1. Der Verbandsvorstand besteht aus
a) dem / der Verbandsvorsitzenden,
b) dem / der stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Rechnungsführer / der Rechnungsführerin,
d) dem Schriftführer / der Schriftführerin,
e) dem Pressesprecher / der Pressesprecherin,
f) je einem Vertreter / einer Vertreterin der Jugendfeuerwehren,
g) einem Vertreter / einer Vertreterin der Kinderfeuerwehren,
h) je einem Vertreter / einer Vertreterin der Feuerwehrverbände,
hi) einem Vertreter / einer Vertreterin der Berufsfeuerwehren im Verband,
ij) einem Vertreter / einer Vertreterin der Werksfeuerwehren im Verband,
k) einem Vertreter der musiktreibenden Gemeinschaften.
2. Mitglied im Verbandsvorstand kann nur ein aktiver FeuerwehraAngehöriger / eine aktive FeuerwehrangehörigeAngehörige einer Einsatzabteilung sein. Das Amt bleibt bestehen, wenn während der Amtszeit ein Wechsel in die Ehren- und Altersabteilung erfolgt. Ausgenommen der Vertreter / die Vertreterin der musiktreibenden Gemeinschaften.
Änderungen gegenüber dem bestehenden Satzungstext sind rot gekennzeichnet