Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hünfelden-Kirberg. Ein Wehrführer darf nicht gleichzeitig Gemeindebrandinspektor sein – dieser Vorschlag des Wehrführerausschusses wird in der neuen Feuerwehr-Satzung, die zur Monatsmitte in Kraft tritt, nicht umgesetzt. Die Gemeindevertretung hat anders entschieden. Der Grund ist die angespannte Personalsituation ...

Sie dürfen nun auch Gemeindebrandinspektor werden

Am 15. März tritt die neue Feuerwehr-Satzung der Gemeinde in Kraft. Die Gemeindevertretung hat ein paar entscheidende Änderungen beschlossen. So setzten sich die Parlamentarier mit dem Amt des Gemeindebrandinspektors auseinander. Da immer weniger Einsatzkräfte in den Feuerwehren vorhanden sind, mache dies die Personalsituation jedoch unnötig schwer, so der Gemeindevorstand. Deshalb entschied sich das Gemeindeparlament einstimmig für eine kleine Änderung in der Satzung: „Der Gemeindebrandinspektor und dessen Stellvertreter sollten nach Möglichkeit nicht gleichzeitig Wehrführer oder stellvertretender Wehrführer in einem Ortsteil sein.“ Man vertrete die Auffassung, dass gerade Wehrführer kleinerer Ortsteile durchaus beide Ämter wahrnehmen könnten.

Kinderfeuerwehr

In den Feuerwehren der Region hat sie mittlerweile vielerorts ihren festen Platz gefunden: In der Kinderfeuerwehr lernen schon die Jüngsten im Alter von bis zu zehn Jahren den spielerischen Umgang mit Brandschutz und dem Feuerwehr-alltag. Die Gemeindevertretung hat einige wichtige Reglungen und Auflagen für die Leiter der Kinderfeuerwehr erlassen: Demnach muss die Leitung der ortsansässigen Kinderfeuerwehr in allen Ortsteilen Hünfelden mindestens 18 Jahre alt sein und die „erforderliche pädagogische und persönliche Eignung für das Amt mit sich bringen“, so der Antrag. Dieser wurde einstimmig von allen Gemeindevertretern angenommen. Ebenfalls hat der Amtsinhaber alle drei Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Er wird in der Jahreshauptversammlung für eine Dauer von vier Jahren gewählt.

Diese Voraussetzungen hat auch der Sprecher der Hünfeldener Kinderfeuerwehren zu erfüllen. Auch er wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und in der Jahreshauptversammlung der Hünfeldener Freiwilligen Feuerwehren bestimmt. Die Neufassung der Satzung wurde in enger Zusammenarbeit mit Helga Natz und den hiesigen Freiwilligen Feuerwehren entwickelt.led

[Hier] findet man die neue Feuerwehrsatzung.

 


Infoseite STEIG EIN des Kreisfeuerwehrverbandes Limburg-Weilburg e.V.Interesse am Mitmachen bei der Freiwilligen Feuerwehr?

Das kann bei uns JEDER, zumindest als Unterstützer im Feuerwehrverein und wer geistig und körperlich in der Lage und Willens ist, kann auch aktiv in einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr, in einer Einsatzabteilung oder bei der Feuerwehrmusik mitmachen!

Mehr Infos auf www.steig-ein.info per Klick auf das nebenstehende Logo. 


Zurück

Nächste Termine

27. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Maschinist
27. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Sprechfunker
27. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Technische Hilfeleistung VU
27. Apr. 2024
10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Verbandsversammlung LFV
28. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Maschinist
28. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Sprechfunker
29. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Technische Hilfeleistung VU
30. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Maschinist
30. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Maschinist
02. Mai. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Truppführer