Deutsches EhrenamtBei Veranstaltungen die neben den Mitgliedern auch die breite Öffentlichkeit ansprechen, sind bei der Planung und der Organisation vielfältige Haftungsrisiken zu beachten ...

... Der Verein als Veranstalter hat die Pflicht, alles zu tun, um die Gäste und Teilnehmer vor möglichen Schäden zu schützen. Die Obhutspflicht beginnt bei der Feuersicherheit, Hinweise Notausgänge, Wahl der Veranstaltungsräumlichkeiten gesicherte Wege usw.

Der Verein kann sich den Sicherheitsanforderungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht entziehen, dies gilt auch für Veranstaltungen die keinen Eintritt verlangen!

Veranstaltet ein Verein mit mehreren Partnern eine Veranstaltung, ist dies eine Veranstaltergemeinschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und somit haften alle Organisatoren im Schadenfall zu gleichen Teilen (sofern nicht anders vereinbart).

Den notwendigen Versicherungsschutz bei allen vereinsinternen Veranstaltungen deckt die Vereinshaftpflichtversicherung, alle öffentlichen Veranstaltungen müssen über eine „kurzfristige Veranstalterhaftpflichtversicherung“ abgedeckt werden.

Verantwortlich für den notwendigen Versicherungsschutz ist der Veranstalter (Verein) in Vertretung der Vorstand.

Nicht nur die Fragen des richtigen Versicherungsschutzes, sondern auch die Fragen zur Arbeitssicherheit, Sanitätseinsatz, GEMA, Ausschankgenehmigung, Steuern usw. müssen geklärt werden.

Quelle: DEUTSCHES EHRENAMT e.V.

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17. Aug. 2025
00:00 Uhr
100 Jahre FF Heckholzhausen
21. Aug. 2025
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Lehrgang Technische Hilfeleistung VU
21. Aug. 2025
00:00 Uhr
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22. Aug. 2025
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100 Jahre FF Reichenborn
22. Aug. 2025
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23. Aug. 2025
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100 Jahre FF Reichenborn
23. Aug. 2025
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Lehrgang Absturzsicherung
23. Aug. 2025
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23. Aug. 2025
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Lehrgang Truppführer
23. Aug. 2025
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50 Jahre KFV - Spiel ohne Grenzen