Hadamar. Große Autos, enge Straßen, rücksichtslose Parker und die Gefahr, dass im Notfall Verkehrsblockierungen drohen – so ist die Situation in Hadamar. Peter Wilhelmy vom Ordnungsamt appelliert an die Einsicht der Autofahrer ...

Ein Beispiel: Der Friedhofsweg in Niederhadarmar. Rücksichtslose Parker können Rettungsfahrzeugen den Weg versperren - Foto: abvBild: Ein Beispiel: Der Friedhofsweg in Niederhadarmar. Rücksichtslose Parker können Rettungsfahrzeugen den Weg versperren - Foto: abv

Durchfahrt blockiert

Von ANKEN BOHNHORST-VOLLMER

Im Notfall, dann, wenn es auf jede Sekunde ankommt, könnte es im Niederhadamarer Friedhofsweg brenzlig werden, sagt Peter Wilhelmy, Leiter vom Ordnungsamt der Stadt. Weil nämlich der untere Bereich der Straße, nahe der Mainzer Landstraße, nur etwa 5,30 Meter breit ist und dennoch bisweilen so zugeparkt wird, dass es verkehrstechnisch zu Verstopfungen kommen kann.

Und wenn man sich vorstellt, dass ein Müllauto hier seine Tour absolvieren will oder ein Rettungswagen, der im Feuerwehrhaus im Elzer Gewerbegebiet stationiert ist, einen Einsatz in Hadamar hat und wegen rücksichtsloser Parker nicht durch den Friedhofsweg fahren kann, dann bleibt es nicht bei einem Kopfschütteln, meint der Mann vom Ordnungsamt. Bei einer derartigen Verkehrsbehinderung „wäre sogar ein Abschleppen gerechtfertigt“.

Wesentlich sinn- und wirkungsvoller ist freilich, wenn die Autofahrer einsichtig wären, sagt Wilhelmy. Zumal die Anzahl der Fahrzeuge während der letzten Jahre stetig zugenommen und die Autos auch immer größer geworden sind. Nur sind „die Straßenbreiten leider nicht mitgewachsen“. – Trotzdem: Zu wenig Parkmöglichkeiten gibt es in der Fürstenstadt nicht, auch nicht in den engeren Seitenstraßen. Zwar verfügt Hadamar nicht über Parkhäuser, dafür aber über jede Menge Höfe, Einfahrten und Garagen. Und die bleiben häufig unbenutzt, hat Wilhelmy beobachtet.

Garage steht leer

Warum? Dafür hat der Leiter des Ordnungsamtes keine Erklärung. Er stellt fest, dass Autos, aber auch Kleinlaster, bisweilen „in den Abendstunden bis zum anderen Morgen und während eines gesamten Wochenendes an viel zu engen Stellen platziert“ werden – während die Einfahrten oder Garagen frei bleiben. Wie etwa im Friedhofsweg vor einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Die Fahrzeuge stehen davor auf der Straße. Gut zwei Meter Platz bleibt da noch für die Durchfahrt.

Mehr Platz ist auch nicht in einer anderen Seitenstraße, in der der Platz direkt gegenüber einer Ausfahrt zugestellt worden ist. Bisweilen habe dieses Parkverhalten auch etwas mit nachbarschaftlichen Reibereien zu tun, vermutet Peter Wilhelmy. Nach dem Motto: „Wenn der Nebenmann sein Fahrzeug auf der Straße abstellt, warum sollte ich dann mein Auto in die enge Garage zirkeln?“ Verständnis hat er dafür nicht. Aber ausrichten könne man kaum etwas.

Und die Straßenverkehrsordnung hilft ebenfalls nicht weiter. Denn dazu steht in Paragraf zwölf lediglich, „das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Stellen“. Eng im Sinne des Gesetzes ist eine Straßenstelle dann, „wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug mit der allgemein höchstzulässigen Breite bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde“, erklärt der Mitarbeiter der Stadt. Konkret sind das 2,55 Meter zuzüglich 25 Zentimeter seitlicher Sicherheitsabstand auf beiden Seiten. Die Mindestbreite für den „befahrbaren Raum“ beträgt somit 3,05 Meter. Viel ist das nicht.

Weshalb eine Straße verengt und der Durchgangsverkehr eingeschränkt ist, spielt indes keine Rolle, betont Wilhelmy. Grundsätzlich werde Halten und Parken an engen Stellen nicht durch Verkehrszeichen geregelt. Der Gesetzgeber geht vielmehr davon aus, dass der Fahrzeugführer den notwendigen Platz selbst einschätzen kann, und dies auch tut. Dass das in der Realität bisweilen anders abläuft, ist Ordnungsamtsleiter Wilhelmy zufolge ärgerlich und nicht nachzuvollziehen. Für die Stadt ist die Konsequenz klar: „Ab sofort wird bei den Außendiensttätigkeiten besonderes Augenmerk auf parkende Fahrzeuge in engen Straßen gelegt.“

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

 


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