Limburg/Weilburg. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hat über das Regierungspräsidium Gießen den Landkreis Limburg-Weilburg darüber informiert, dass sein Ministerium eine Finanzhilfeaktion für die am 5. Juli von Unwetterschäden betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Städten Runkel, den Marktflecken Villmar und Weilmünster sowie der Gemeinde Weinbach eingeleitet hat ...

Besonders schlimm hatte das Unwetter Aumenau erwischt - Foto: Klaus-Dieter HäringBild: Besonders schlimm hatte das Unwetter Aumenau erwischt - Foto: Klaus-Dieter Häring

Starkregen-Geschädigte

„Die Hessische Landesregierung steht an der Seite der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen für schnellstmögliche Hilfe sorgen. Deshalb gilt es nun, die Schäden zügig zu begutachten, damit die Finanzhilfen des Landes baldmöglichst dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Heftige Gewitter und Starkregen hatten am 5. Juli in mehreren Kommunen im Landkreis Limburg-Weilburg zu Überflutungen geführt. Besonders betroffen waren die Städte Runkel, Villmar und Weilmünster sowie die Gemeinde Weinbach. Zahlreiche Keller liefen voll, und Schlammmassen wälzten sich durch die Straßen. „Die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Kommunen haben sich von den Schäden nicht unterkriegen lassen, sondern sind hilfsbereit und solidarisch füreinander eingetreten. Sie haben miteinander die Aufräumarbeiten angepackt. Mein besonderer Dank gilt den Einsatzkräften der Feuerwehren und Hilfsorganisationen, deren beherztes Eingreifen Schlimmeres verhindert hat“, sagte der Innenminister.

Über das zuständige Regierungspräsidium Gießen wurde der Landkreis Limburg-Weilburg darüber informiert, dass eine Finanzhilfeaktion nach der Elementarschädenrichtlinie des Landes für das Gebiet der Stadt Runkel, den Marktflecken Villmar und Weilmünster sowie der Gemeinde Weinbach eingeleitet wird. Der Kreis richtet jetzt eine Schadenskommission ein, die entstandene Schäden prüft und Vorschläge für die konkrete Finanzhilfe macht. Antragsberechtigt sind Privatgeschädigte, landwirtschaftliche, gärtnerische und gewerbliche Betriebe.

Der Kreis richtet jetzt eine Schadenskommission ein, die entstandene Schäden prüft und Vorschläge für die konkrete Finanzhilfe macht.

Antragsberechtigt sind Privatgeschädigte, landwirtschaftliche, gärtnerische und gewerbliche Betriebe. Die Finanzhilfe kann zur Behebung von Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben, an gewerblichen Betrieben sowie an Gebäuden und Hausrat bei Privatgeschädigten gewährt werden. Die Finanzhilfe wird denjenigen Geschädigten gewährt, die durch das Schadensereignis unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht beseitigen können.

Der Kreis richtet eine Schadenskommission ein, die entstandene Schäden prüft und Vorschläge macht. Schäden unter 5000 Euro können bei der Finanzhilfe nicht berücksichtigt werden. In den Fällen der Gewährung einer Finanzhilfe ist deren bestimmungsgemäße Verwendung nachzuweisen.

Die Anträge sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Bekanntgabe dieser Finanzhilfeaktion beim Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Schiede 43, 65449 Limburg, einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden können. Weitere Informationen und Anträge erhalten gibt es auch über den Landkreis Limburg-Weilburg, Allgemeine Gefahrenabwehr, Georg Hauch, Telefon: (0 64 31) 2 96 96 01.

Hier gibt es Anträge

Die Antragsformulare stehen auf der Internetseites des Regierungspräsdiums Gießen zum Download zur Verfügung. Die Adresse: rp-giessen.hessen.de. (red)

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

 


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