
„Gemäß GUV-R 190, 3.3 Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen, gilt, dass der Atemschutz-Gerätewart über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Atemschutzgeräte besitzen und den arbeitssicheren Zustand der Atemschutzgeräte beurteilen und diese in Stand halten können muss.
Die Befähigung kann durch eine Ausbildung zum Atemschutz-Gerätewart z.B. an Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, Feuerwehrschulen sowie bei Herstellern von Atemschutzgeräten erworben und durch regelmäßige Fortbildung an diesen Einrichtungen (mindestens alle fünf Jahre) aufrecht erhalten werden. Somit reicht auch ein Lehrgang bei einem Gerätehersteller aus, um dessen Geräte warten zu dürfen. Eine weitere/zusätzliche Ausbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) ist nicht vorgeschrieben.“
Dazu möchten wir noch ergänzend darauf hinweisen, dass der Besuch des Lehrgangs Atemschutz-Gerätewart an der Hessischen Landesfeuerwehrschule für die entsendende Kommune kostenneutral ist, da Ausbildung, Verdienstausfall, Unterkunft und Verpflegung sowie die Reisekosten für die teilnehmenden Feuerwehrangehörigen vom Land Hessen getragen werden.
Gleiches gilt für die regelmäßige Fortbildung durch die Teilnahme an den durch die HLFS angebotenen Atemschutz-Gerätewarte Seminaren, die HLFS arbeitet hier intensiv mit allen namhaften Geräteherstellern zusammen, sodass auf eine kostenaufwendige Schulung bei den Herstellern verzichtet werden kann!
Die Teilnehmer an den Lehrgängen und Seminaren können bei hiesiger Dienststelle zu den im Lehrgangsplan der HLFS bekannt gemachten Terminen angemeldet werden.
Weitere Infos bekommen Sie bei KBI Georg Hauch.
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.