Deutscher BundestagDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das "Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Gesetz)" beschlossen ...

Unter anderem wurde im THW-Gesetz folgendes ergänzt:

"Bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes unterliegen die Einheiten des Technischen Hilfswerks den fachlichen Weisungen der anfordernden Stellen. Die Befugnisse der Helferinnen und Helfer richten sich in diesen Fällen nach den Weisungen und den rechtlichen Zuständigkeiten der Einsatzleitung.“

[Hier] in unserem Downloadbereich ist das Änderungsgesetz verfügbar.

[Hier] finden Sie das "Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - THW-Gesetz) vom 22.01.1990".

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