Hessen. Für im Feuerwehrdienst verunfallte Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen gewährt das Hessische Innenministerium als Ergänzung zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung eine zusätzliche freiwillige Unfallversorgung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer ...

Feuerwehrangehöriger im BrandeinsatzBild: Feuerwehrangehöriger im Brandeinsatz (c) fotolia.com

Die Leistung wird in Form einer einmaligen Geldzahlung gewährt, die sich an der durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger festgesetzten Dauerrente orientiert und deren Höhe sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit bemisst. Die Höhe dieser Kapitalabfindung beträgt bei Invalidität bis zu 30.000 €, im Todesfall 15.000 €.

Unfallentschädigungserlass, PDF

Quelle: Landesfeuerwehrverband Hessen


Zurück

Nächste Termine

21. Aug. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Technische Hilfeleistung VU
21. Aug. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Truppführer
22. Aug. 2025
00:00 Uhr
100 Jahre FF Reichenborn
22. Aug. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Technische Hilfeleistung VU
23. Aug. 2025
00:00 Uhr
100 Jahre FF Reichenborn
23. Aug. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Absturzsicherung
23. Aug. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Technische Hilfeleistung VU
23. Aug. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Truppführer
23. Aug. 2025
11:00 Uhr -
50 Jahre KFV - Spiel ohne Grenzen
24. Aug. 2025
00:00 Uhr
100 Jahre FF Reichenborn