Brandschutzaufsicht LK Limburg-WeilburgDie Lehrgangspläne 2010 für die Standorte der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) in Kassel und Marburg sind verfügbar ...

Für das Lehrgangsjahr 2009 lagen der Brandschutzaufsicht des Landkreises Limburg-Weilburg der rund 840 Meldungen zu den zahlreichen Lehrgangsarten vor.

Die Brandschutzaufsicht bittet die Anmeldungen für das Jahr 2010 möglichst kurzfristig und jeweils für die Stadt/Gemeinde möglichst komplett über den Stadt-/Gemeindebrandinspektor bis zum 05.10.2009 einzureichen, um eine gleichmäßige Lehrgangsverteilung vornehmen zu können. Selbstverständlich ist auch eine spätere Anmeldung möglich.

Für Feuerwehrführungskräfte (Wehrführer, Stadt- und Gemeindebrandinspektoren und Stellvertreter sowie Jugendwarte) die Pflichtlehrgänge benötigen, kann gerne bei den fest zugeteilten Lehrgangsarten eine Terminabsprache und Festlegung erfolgen.

Bei der Lehrgangsanmeldung wird gebeten folgende Punkte zu beachten:
  • Die Lehrgangsanmeldungen sind über den GBI/StBI einzureichen.
  • Die für 2009 vor liegenden Lehrgangsanmeldungen verlieren für 2010 ihre Gültigkeit. Eine neue Anmeldung ist somit erforderlich!
  • Bei mehreren Anmeldungen zu einer Lehrgangsart aus einer Stadt/Gemeinde ist die Priorität für alle Stadt- und Gemeindefeuerwehren durch den GBI/StBI festzulegen, gleichfalls ist auf die Notwendigkeit des Lehrganges zu achten, da ansonsten dringend benötigte Lehrgangsplätze der Feuerwehrangehörigen blockiert werden die diese Aufgrund von Ausstattung und Gerät dringender benötigen.
  • Die Lehrgangsvoraussetzungen müssen gegeben sein und auf dem Anmeldebogen vollständig ausgefüllt sein. Unvollständige Anmeldungen müssen leider zurückgesendet werden!
  • Sollte ein Terminwunsch bestehen, ist dieser in der Anmeldung zu vermerken, bitte nicht für jeden Termin eine extra Anmeldung, sondern einen Zettel mit den gewünschten Termin anheften!
  • Eine Kopie der gültigen G 26.3 ist, soweit erforderlich, der Anmeldung beizufügen. Sollte diese im Laufe des Anmeldezeitraumes ungültig werden, ist automatisch eine gültige G 26.3 nachzureichen!
  • Ausnahme bildet der Bootsführerlehrgang, wo die Untersuchung G 25 und das Schwimmabzeichen bei Lehrgangsbeginn vorgelegt werden kann.
  • Es ist uns sehr hilfreich, dass bei den Anmeldungen auch eine Funktion (z.B. Jugendwart/ Gerätewart / stell. Wehrführer o.a.) mit ausgewiesen wird. Hier konnten wir bei kurzfristig freigewordenen Lehrgangsplätzen immer die Dringlichkeit mittels EDV selektieren.
[Hier] in unserem Downloadbereich findet Ihr die Lehrgangspläne / Lehrgangsfolgepläne für 2010 getrennt nach Lehrgangsplan / Lehrgangsfolgeplan für Kassel und für Marburg.

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