GemaFeuerwehren erhalten für Musikveranstaltungen 20 Prozent Rabatt bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs-rechte (GEMA) – jedoch nur, wenn die öffentlich-rechtliche Feuerwehr die Anmeldung ausfüllt. Privatrechtliche Fördervereine der Feuerwehren kommen nach neuesten Bedingungen nicht in den Genuss des Rabatts. Gegen diese Regelung hat der Deutsche Feuerwehrverband, Partner im Rahmenvertrag mit der GEMA, Protest eingelegt. Prinzipiell gelten für Veranstaltungen mit Musik die günstigeren Vergütungssätze ...


Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musikaufführungen: Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Den Rahmenvertrag, weitere Informationen und die aktuellen Vergütungssätze gibt es online unter www.feuerwehrverband.de/gema



Zurück

Nächste Termine

29. Nov. 2025
17:00 Uhr -
Adventstreiben - FF Ahlbach
01. Dez. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Sprechfunker
06. Dez. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Sprechfunker
07. Dez. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Sprechfunker
07. Dez. 2025
12:30 Uhr -
Sprechfunkausbilder - Jahresabschlussbesprechung
10. Dez. 2025
18:00 Uhr - 21:00 Uhr
Sitzung KFV-Verbandsausschuss (Jahresabschluss)
13. Dez. 2025
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Veteranentreffen der ehemaligen Feuerwehrführungskräfte
17. Jan. 2026
09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Klausurtagung KFV-Verbandsausschuss