Selters-Eisenbach. Die Gemeindeverwaltung erreichen immer wieder Beschwerden über Fahrzeuge, die im Bereich von engen oder unübersichtlichen Straßenstellen abgestellt werden, wie z. B. im unteren Bereich der „Bergstraße“ im Ortsteil Eisenbach (siehe Foto) ...

Behinderung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich von engen StraßenstellenBild: Behinderung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich von engen Straßenstellen

Gemäß Straßenverkehrsordnung ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig Diese Vorschrift dient der Sicherstellung ausreichenden Raums für den fließenden Verkehr.

Verstöße können ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie eine Geldbuße nach sich ziehen.

Durch solch abgestellte Fahrzeuge entsteht zudem eine vermeidbare Behinderung für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst, welche im Bedarfsfall schnellstmöglich Ihren Einsatzort erreichen müssen.

logo wittich beselichHinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.

 

 

 


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23. Mai. 2025
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Lehrgang CSA-Träger
24. Mai. 2025
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24. Mai. 2025
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Lehrgang Sprechfunker
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100 Jahre FF Schupbach + 40 Jahre JF + 5 Jahre KiFw
30. Mai. 2025
00:00 Uhr
100 Jahre FF Schupbach + 40 Jahre JF + 5 Jahre KiFw
31. Mai. 2025
00:00 Uhr
100 Jahre FF Schupbach + 40 Jahre JF + 5 Jahre KiFw
04. Jun. 2025
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Lehrgang Truppmannausb. Teil 1