Selters-Eisenbach. Die Gemeindeverwaltung erreichen immer wieder Beschwerden über Fahrzeuge, die im Bereich von engen oder unübersichtlichen Straßenstellen abgestellt werden, wie z. B. im unteren Bereich der „Bergstraße“ im Ortsteil Eisenbach (siehe Foto) ...
Bild: Behinderung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich von engen Straßenstellen
Gemäß Straßenverkehrsordnung ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig Diese Vorschrift dient der Sicherstellung ausreichenden Raums für den fließenden Verkehr.
Verstöße können ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie eine Geldbuße nach sich ziehen.
Durch solch abgestellte Fahrzeuge entsteht zudem eine vermeidbare Behinderung für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst, welche im Bedarfsfall schnellstmöglich Ihren Einsatzort erreichen müssen.
Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.
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