Hünfelden. Erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hünfelden vom 25.06.2018 ...

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBI. Seite 318) hat die Gemeindevertretung in Hünfelden am 09.02.2021 folgende Erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hünfelden vom 25.06.2018 beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage zu § 3, Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hünfelden

(Anlage zu § 3 Abs. 1, der Gebührensatzung)

Die angegebenen Kosten betreffen jeweils einen Referenzwert je 15 Minuten

1 Personalgebühren

1.1 Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft - 8 Euro

1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft (Ausnahme bei gemeinnützigen Veranstaltungen) - 6 Euro

1.3 Verkehrsregelung und -sicherung je Einsatzkraft (Ausnahme bei gemeinnützigen Veranstaltungen) - 6 Euro

1.4 Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als vier Stunden, so sind die Auslagen für die Verpflegung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen zu erstatten bzw. vor Ort für die Verpflegung Sorge zu leisten.

2 Fahrzeuggebühren

2.1 ELW-1 - Einsatzleitwagen - 30,73 Euro

MTW - Mannschaftstransportfahrzeug - 13,76 Euro

KDOW - Kommandowagen - 16,17 Euro

2.2 Tragkraftspritzenfahrzeuge

TSF-W (wasserführend) - 19,27 Euro,

2.3 Löschgruppenfahrzeuge

LF 16/12 - 44,06 Euro

LF 10 KatS - Katastrophenschutz - 41,70 Euro

MLF - Mittleres Löschfahrzeug - 40,07 Euro

2.4 Tanklöschfahrzeuge

TLF - 16/25 - 36,62 Euro

2.5 Logistikfahrzeuge

GWL-1 - Gerätewagen-Nachschub - 21,38 Euro

KLKW - Klein-LKW - 10,81 Euro

3. Anhänger

MZA 1 - Mehrzweckanhänger - 10,00 Euro

4. Einsatzbedingtes Prüfen und Reinigen

4.1 Reinigen und Prüfen der persönlichen Ausrüstung

Die Reinigung und Prüfung im Einsatz gebrauchter persönlicher Ausstattungsgegenstände werden nach dem Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet.Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.

4.2 Reinigen und Desinfizieren einschl. Prüfen von Vollschutzanzügen

Reinigung und Desinfektion im Einsatz gebrauchter Vollschutzanzüge werden nach Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatz-beschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.

4.3 Ersatzbeschaffungen

Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.

4.4 Prüfung sonstiger Geräte und Einrichtungen

Die Prüfung sonstiger Geräte und Einrichtungen wird nach dem Zeitaufwand des eingesetzten Personals berechnet.

5. Gebühren bei “Umwelteinsätzen”

Einsätze werden nach dem tatsächlichen Aufwand unter Bezug zu Punkt 1 und 2 abgerechnet.

6. Kosten für den Einsatz von Fremdpersonal und -gerät, Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln, Entsorgung und Auslagen

Für die entstehenden Aufwendungen, etwa für den Einsatz von Personal oder Geräten von Dritten, werden die der Stadt/Gemeinde in Rechnung gestellten Beträge nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 der Satzungzugrunde gelegt.

7. Gebühren für besondereLeistungen

Fehlalarm Brandmeldeanlage - Pauschal 550 Euro

Bereitstellung je Einsatzfahrzeug im Rahmen eines Brandsicherheitsdienstes bei kommerziellen Veranstaltungen -Pauschal/ Std.40 Euro

Bereitstellung je Einsatzfahrzeug im Rahmen der Verkehrsregelung bei überregionalen und kommerziellen Veranstaltungen - Pauschal/ Std.40 Euro

Bereitstellung je Einsatzfahrzeug zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Rettungszuges der BahnAG - Pauschal/Std.43 Euro

8. Missbräuchliche Alarmierung

Gebühren für die missbräuchliche Alarmierung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 5 der Satzung werden nach ausgerückten Fahrzeugen sowie Zeit-, Material- und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.

9. Gebühren in sonstigen Fällen

Für besondere, nicht in der Gebührensatzung aufgeführte Leistungen, werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit-, Material, und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnisberechnet.

Artikel 2

Diese erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung tritt am 01.03.2021 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Hünfelden, den 10.02.2021 (Siegel)
Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin

logo wittich beselichHinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.

 

 

 


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