Berlin. Im Zuge der anhaltenden Coronavirus-Pandemie sieht sich der Deutsche Feuerwehrverband und die Deutsche Jugendfeuerwehr zum Schutz aller Beteiligten verpflichtet, bei allen Präsenztagungen bzw. Hybrid-Tagungen mit Präsenzanteil der Fachausschüsse und Fachbereiche sowie Arbeitskreise und Ad-hoc-Arbeitsgruppen auf eine Einhaltung der 2G-Vorschriften (geimpft oder genesen im Sinne des § 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) zu bestehen ...

DFVBild: DFV

Mit dieser Festlegung wird den Tagungsausrichtern frühzeitig Handlungssicherheit gegeben. Ferner ist sie eine folgerichtige Entscheidung nach den Aufrufen zur Impfung bzw. „Boosterung“ des DFV-Präsidenten Karl-Heinz Banse.

Der Impfnachweis wird durch die bei Tagungen anwesende Verwaltungskraft der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Feuerwehrverbandes bzw. des Bundesjugendbüros der Deutschen Jugendfeuerwehr kontrolliert und dokumentiert. Diese Dokumentation wird nach den entsprechenden Vorschriften nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Im Einzelfall und den gesetzlichen Bestimmungen folgend, kann auch auf eine 2G plus-Anforderung bestanden werden. Darunter wird Folgendes verstanden: Neben einem vollständigen Impfstatus ist das zusätzliche Tragen einer medizinischen Maske oder der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests, der zu Tagungsbeginn nicht älter als 24 Stunden ist, erforderlich.

Diese Festlegung gilt zunächst für alle Tagungen der Facharbeit im Jahr 2022 und ist nach ihrem Beschluss den in der Facharbeit tätigen Personen über die standardmäßig genutzten Kontaktwege bekanntzugeben.

Das Präsidium des Deutschen Feuerwehrverbandes und die Bundesjugendleitung der Deutschen Jugendfeuerwehr im Januar 2022

News des Deutschen FeuerwehrverbandesQuelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

 

 


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