Bad Camberg. Grünes Licht von der Gemeindevertretung Brechen für ein gemeinsames Dienstleistungszentrum (DLZ) der Kommunen Bad Camberg, Brechen, Hünfelden, Selters (Taunus) und Weilrod ...

BRECHEN - Gemeinsames Domizil für die Feuerwehren aus fünf Kommunen

Bei fünf Enthaltungen der Freien Wähler (FWG) wurde das einstimmig beschlossen. Bereits am 21. Januar 2021 wurden die gemeindlichen Gremien mittels einer Online-Info über die Idee informiert.

Durch einen sogenannten "Letter of Intent" (zu Deutsch: Absichtserklärung) hatten die beteiligten Kommunen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) ein Konzept für den Aufbau eines gemeinsamen Feuerwehrdienstleistungszentrums "Goldener Grund Taunus" erstellt.

Gemeindebrandinspektor Michael Gläser informierte über die Zielsetzung eines solchen Vorhabens. Das Hauptaugenmerk liegt auf einer Entlastung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute. Aufgabe eines gemeinsamen Dienstleistungszentrums wären Prüfung, Wartung und Instandsetzung sämtlicher Atemschutzgeräte, Reinigung der Einsatzkleidung, Prüfung, Wartung und Pflege sämtlicher Feuerlöschschläuche sowie notwendige Beschaffungen. Weitere zusätzliche Aufgaben könnten bei Bedarf vereinbart werden.

Investor mit Grundstück

Zu klären war die Frage des Standortes. Es sollte eine für alle beteiligten Kommunen möglichst gute Erreichbarkeit gewährleistet werden. Das wäre idealerweise in Bad Camberg oder Selters. Selters hatte kein adäquates Grundstück in der benötigten Größe, also fokussierte man sich auf Bad Camberg. Angestrebt wird die Realisierung durch einen privaten Investor, der auch das benötigte Grundstück einbringt. Dies vor allem vor dem Hintergrund, die kommunalen Haushalte nicht mit einer Gesamtinvestition in Höhe von etwa fünf Millionen Euro anteilig zu belasten.

Die Planung des Gebäudes soll zwischen dem Investor und den beteiligten Kommunen eng abgestimmt, dabei die Bedarfe der Feuerwehren mit einbezogen werden. Nach den Beschlüssen zur Gründung in den betroffenen Kommunen wäre der nächste Schritt gemäß der Empfehlung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Ausarbeitung zur Gründung einer GmbH.

Eigenes Zentrum keine Alternative

Die betroffenen Kommunen teilen sich die Kosten zur Gründung der GmbH in Höhe von jeweils 5000 Euro. Mietkosten sollen in die kommunalen Haushalte frühestens 2024 gemäß einem Verteilerschlüssel aufgenommen werden. Die Geschäftsführung der GmbH sollen die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Kommunen werden. Im Beschluss hat die Gemeinde Brechen festgelegt, dass der Verteilerschlüssel verbindlich festgeschrieben wird und nach spätestens fünf Jahren eine Evaluation stattfindet.

Maximilian Saal (CDU) bezeichnete das gemeinsame Dienstleistungszentrum als wichtigen Schritt zur Entlastung der Feuerwehr. Ein eigenes Zentrum nur für Brechen sei dabei keine Alternative. Patrick Druck (FWG) ging die Entscheidung zu schnell. Er nahm nicht an der Abstimmung teil. Thomas Frank (FWG) warf die Frage auf, was geschähe, wenn eine Kommune früher aus den abzuschließenden Verträgen aussteigen wollte. Dann müsste nämlich eine neue Kostenverteilung vorgenommen werden. andreas e. müller

Die Bagger sind in Wartestellung

Gleich drei geplante Bauvorhaben standen auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung, die krankheitsbedingt ohne Bürgermeister Frank Groos (parteilos) stattfand. Das Neubaugebiet "Mergel" in Oberbrechen nahe der Emstalhalle, das Neubaugebiet "Westlich der Schlei" in Niederbrechen und der Neubau eines Kindergartens im Ortsteil Werschau im Gebiet "Hinter dem Hofacker" bei der bestehenden Kita und dem Feuerwehrhaus.

Im Neubaugebiet "Mergel" könnten zwischen 30 und 35 Bauplätze, "Westlich der Schlei" acht bis zehn Bauplätze ausgewiesen werden. Für alle drei Vorhaben wurde ein Bebauungsplan auf den Weg gebracht, außerdem eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, für Oberbrechen und Werschau einstimmig, für Niederbrechen bei zwei Gegenstimmen der CDU sowie zwei Enthaltungen der Freien Wähler.

Die Entwürfe der B-Pläne wurden im Zuge des bisherigen Verfahrens und insbesondere nach der ersten Offenlage sehr ausführlich erörtert und diskutiert. Anmerkungen aus den Ausschüssen und der Gemeindevertretung wurden vor der zweiten Offenlage aufgenommen. Hans Saufaus (CDU), Sprecher des Bau- und Umweltausschusses, erläuterte alle drei Bauvorhaben. Er machte deutlich, dass bei jedem Bauvorhaben Boden versiegelt wird. Deshalb werde vom zuständigen Regierungspräsidium (RP) in Gießen sehr viel Wert auf Bodenschutz gelegt. Das Dezernat Abwasser beim RP beispielsweise stelle besondere Ansprüche an die Abwasserführung von Neubaugebieten.

Das sei im Fall des Neubaugebiets in Oberbrechen nicht ganz einfach gewesen. Insbesondere der Standort für den Neubau einer Kindertagesstätte in Werschau liege in einem sensiblen Bereich nahe dem Wörsbach mit einem guten Baumbestand. Der Neubau in Werschau sei deshalb notwendig, weil die bestehende Kita zu klein geworden sei. Nach dem durch die Gemeindevertretung gefassten Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss fehlte noch der abschließende Satzungsbeschluss des B-Plans. Durch die Satzungsbeschlüsse entstünden keine nennenswerten Kosten, heißt es in der Vorlage. Kosten für das Bauleitplanverfahren und die sich anschließenden Planungs- und Erschließungsleistungen seien durch den Haushalt der Gemeinde gedeckt.

Zur weiteren Vorgehensweise erklärte Saufaus, dass die Planer nun die Unterlagen vorbereiten könnten. Das könnte nach seiner Einschätzung bis Ostern der Fall sein. Dann könnte der Flächenplan dem RP zur Genehmigung vorgelegt werden. Dieser habe dann drei Monate Zeit für eine Entscheidung. Zum Jahresende könne man dann wohl mit dem Verkauf der Bauplätze kalkulieren. amu

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 


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