Elbtal. Ein wichtiges Thema auf der Gemeindevertretersitzung war die mögliche Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges für die Elbtaler Feuerwehr. Hintergrund ist die Einstufung der Gemeinde Elbtal in die Gefährdungsstufe B3 ...
ELBTAL - Europaweite Ausschreibung für Kauf notwendig
Aus dem Entwurf des Bedarf- und Entwicklungsplanes für die Freiwillige Feuerwehr wird gemäß der Ausrüstungsstufe 1 ein Staffellöschfahrzeug gefordert. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wurde durch den Feuerwehrausschuss im vergangenen Jahr beantragt und empfohlen, ein solches Fahrzeug gebraucht anzuschaffen. Dafür wurden 250 000 Euro in den ersten Nachtragshaushalt der Gemeinde eingestellt, da sich das vorliegende Angebot einer Firma auf 249 840 Euro belief. Für den geplante Anschaffung wurde ein Förderantrag beim Landkreis Limburg-Weilburg gestellt, der dann auch positiv entschieden wurde. Die Fördersumme beträgt 75 000 Euro.
Da der geplante Kauf aber ohne ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nicht möglich ist, hat der Gemeindevorstand entschieden, ein Fachbüro oder eine Anwaltskanzlei mit der Ausschreibung zu beauftragen, weil für eine kleine Gemeinde wie Elbtal solch ein Ausschreibungsverfahren zu komplex ist. Alleine die Erstellung eines entsprechenden Leistungsverzeichnisses, das bei vergleichbaren Fahrzeugen bei etwa 60 Seiten liegt, kann nicht ohne die Einbeziehung eines Sachkundigen aufgestellt werden. Eine große Hürde würde auch eine fehlerhafte Ausschreibung darstellen.
Nach Rücksprache mit der Kommunalagentur Nordrhein-Westfalen als günstigste Anbieterin für das Ausschreibungsverfahren wurde der Gemeinde Elbtal mitgeteilt, dass bei der Beschaffung dieses Fahrzeuges eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist, da man durch die immens gestiegenen Preise den Schwellenwert von 214 000 Euro übersteigen würde.
Nach Aussage von Gemeindebrandinspektor Stefan Weimar liegen die Kosten bei einer Fahrzeugneubeschaffung derzeit bei 400 000 Euro brutto und einer Lieferzeit von zwei Jahren. Wenn eine Landesförderung in Anspruch genommen werden soll, dann liegen die förderfähigen Kosten bei 240 000 Euro, übernommen würde davon ein Drittel, also 80 000 Euro. Dies ginge aber nur über eine Prioritätenliste des Landkreises. Dies hätte zur Folge, dass sich der Beschaffungszeitraum wesentlich verlängert.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Anschluss in die Ausschüsse verwiesen. kdh
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.