Limburg-Weilburg. Der Landkreis tut alles, um bei aktuell hoher Trockenheit Waldbrände zu verhindern oder bei Ausbrüchen wie jüngst zwischen Münster und Wolfenhausen schnellstmöglich einzudämmen ...
Bild: Weiß, wie Waldbrände verhindert und effektiv bekämpft werden können: Fachdienstleiter und Kreisbrandinspektor Georg Hauch. FOTO: KREIS
LIMBURG-WEILBURG - In gefährdeten Bereichen kann es zu Sperrungen für Spaziergänger kommen
Wie das geschieht, erläutert Georg Hauch, der in der Kreisverwaltung Fachdienstleiter Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz sowie Kreisbrandinspektor ist: "Im hiesigen Landkreis haben wir dies zunächst konzeptionell mit den Einsatzstichwörtern ,F Wald 1' und ,F Wald 2' gelöst und mit den Stadt- und Gemeindebrandinspektoren besprochen. Unter dem Einsatzstichwort F Wald 1 ist zu verstehen: Brand eines Waldes oder Wiese mit geringer oder keiner Ausbreitungsgefahr oder unbekannte Lage in Wald und Wiese".
In der Regel kämen hier zunächst nur Mannschaften und Fahrzeuge der örtlichen Feuerwehr eines Stadt- und Ortsteils zum Einsatz. Unter dem Einsatzstichwort F Wald 2 sei der Brand eines Waldes oder einer Wiese mit der Gefahr der weiteren Ausdehnung zu verstehen. Hierzu würden mehrere Feuerwehren eines Bereiches oder gar alle Feuerwehren in einer Gemeinde alarmiert. Diese in einem Erlass vorgegebenen Einsatzmittel werden im Landkreis Limburg-Weilburg durch eine Drohnenstaffel des Deutschen Roten Kreuzes Limburg ergänzt, die die Einsatzstelle aus der Luft in einer Wärmebildkamera beobachtet und so der Einsatzleitung einen wertvollen Überblick bietet. "Alle Festlegungen sind im Einsatzleitrechner hinterlegt, somit auf Knopfdruck zu alarmieren. Weitere Maßnahmen werden nach erster Erkundung entschieden", erläutert Hauch. Fast jährlich würden die Stände der einsatzfähigen Feuerwehrfahrzeuge mit deren Löschwasserinhalt hinterfragt, in einer Liste aufgearbeitet und der Zentralen Leitstelle, dem Katastrophenschutz und den Stadt- und Gemeindebrandinspektoren zur Verfügung gestellt.
Niederschläge nicht in Sicht
Der Fachdienstleiter der Kreisverwaltung berichtet: "Mit den örtlichen Förstern findet auf kommunaler Ebene der Städte und Gemeinde ein regelmäßiger Austausch statt." Der Landkreis organisiere, wie Hauch berichtet, zudem Fortbildungen oder themenbezogene Vorträge. Auch der Einsatz des Polizeihubschraubers mit dem Außenlastbehälter zur Aufnahme von Löschwasser wurde im hiesigen Landkreis bereits geübt. Örtlich stimmten sich die Kommunen mit den umliegenden Landwirten ab. Aktuell seien auch "Temporäre Hubschrauberlanden" in den einzelnen Kommunen geplant, was gemäß den Vorgaben zum Sonderschutzplan Waldbrand erfolge.
Das Hessische Umweltministerium warnt aufgrund der sommerlichen Temperaturen und der Trockenheit weiterhin vor hoher Waldbrandgefahr in weiten Teilen des Landes. Die Niederschläge in der vergangenen Woche haben nur zu einem vorübergehenden und sehr lokalen Rückgang der Gefahr geführt. Große Teile Hessens sind seit längerem ohne ergiebige Niederschläge geblieben. Eine Umstellung der Wetterlage verbunden mit nachhaltig ausreichenden, landesweiten Niederschlägen ist aktuell nicht in Sicht. Für die laufende Woche und das Wochenende wird verbreitet mit einer mittleren bis hohen, lokal sogar sehr hohen Waldbrandgefahr für Hessen gerechnet. Daher bleibt die zweithöchste Alarmstufe für Waldbrandgefahr, Alarmstufe A, die seit dem 18. Juli gilt, auch weiterhin bestehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. In besonders brandgefährdeten Waldgebieten oder Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillstellen kommen. Auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen ist nicht ausgeschlossen. Das Ministerium bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen dürfe kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen müsse darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Im Wald sei das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch von entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Autos dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Auch heiße Fahrzeuge können nämlich einen Brand auslösen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (112) zu informieren. og
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.