News der Nassauischen Neue PresseLimburg-Weilburg. Silvester steht vor der Tür. Die Böller und Raketen sind gekauft. Wie immer. Eben nicht. Es gibt eine Änderung im Gesetz. Danach ist das Abbrennen von Feuerwerk zum Beispiel in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten ...

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Hinweis:
Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

Fachwerkhäuser gibt es in jedem Ort. Die komplette Limburger Altstadt besteht, bis auf ganz wenige Ausnahmen, aus Fachwerkbauten. Also darf dort in der Silvesternacht kein Feuerwerk mehr gezündet werden?

Das Ordnungsamt der Stadt Limburg bittet darum, die gesetzliche Änderung der 1. Sprengstoffverordnung des Bundes, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist, auch einzuhalten. Über Anzeigen macht das Amt auf die Änderung des Gesetzes aufmerksam. Würde es strikt befolgt, wäre zum Beispiel die Limburger Altstadt in der Silvesternacht eine pyrotechnisch freie Zone, also frei von Feuerwerk.

«Seit Anfang der Woche steht bei uns das Telefon nicht mehr still, alle wollen wissen, wie wir mit der Gesetzesänderung umgehen», sagte Paul Müller gestern auf Anfrage der NNP. Auch vor der Gesetzesänderung gab es Bereiche, in denen es offiziell verboten war, Feuerwerk abzubrennen. Dazu gehörten Krankenhäuser, Kirchen, Kinder- und Altenheime. Die Sperrzonen erklärten sich dabei vor allem aus dem Lärmschutz. Nun sind Fachwerkhäuser hinzugekommen.

Das ist natürlich dem Brandschutz geschuldet. Das sieht auch Müller so. Auch in Limburg hat es in der Vergangenheit hier und da Fälle gegeben, bei denen Feuerwerkskörper Schäden verursacht haben. Doch bei der Durchsetzung des neuen Gesetzes weiß Müller natürlich auch um die Grenzen. «Wir können das nicht kontrollieren», sagte er. Mit dieser Einschätzung steht er sicher nicht allein im Land. Auch bei der bisher geltenden Regelung gab es immer wieder «Verstöße». Natürlich wurden auf dem Domplatz vor dem Dom Böller und ähnliches gezündet, auch auf dem Bischofsplatz bei der Stadtkirche war das der Fall oder auch in der Nähe der evangelischen Kirche am Bahnhof.

«Wir können nur an die Bürger appellieren und auf deren Einsicht und Vernunft hoffen», sagt Müller. Einsicht und Vernunft, das bedeutet ganz einfach einen Umgang mit Feuerwerk, so dass nichts und niemand zu Schaden kommt. jl

Kennzeichnung

Der sichere Umgang mit Raketen und Böllern beginnt schon beim Kauf, darauf weist Lorenz Aab, Sprengstoffexperte im Regierungspräsidium Gießen, hin. Seine Empfehlung: Nur Feuerwerkskörper verwenden und kaufen, auf denen das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung (zum Beispiel BAM-PII Nr. 4711) abgedruckt ist. Mit dieser Kennzeichnung seien nur handhabungssichere Produkte versehen. Nur mit dieser Zulassung dürfen Feuerwerkskörper in Deutschland verkauft werden.

Jedes Jahr gelangen allerdings auch Produkte in den Handel, die diese Sicherheitskriterien nicht erfüllen. Die Experten des Regierungspräsidiums sind deshalb unterwegs, um die Händler auf die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und gefährliche Artikel aus dem Verkehr zu ziehen.

«Die Angebote von fliegenden Händlern sind häufig nicht zugelassen – Sprengstoffprodukte dürfen auch nur in festen Verkaufsräumen vertrieben werden», lautet der abschließende Hinweis des Sprengstoffexperten Lorenz Aab.

Wenn etwas passiert ist


Vorsicht ist angesagt beim Umgang mit Böllern und Raketen, es handelt sich dabei schließlich um Sprengstoffe. Der Nassauische Feuerwehrverband hofft natürlich auch darauf, dass es beim Entzünden der Böller und Raketen bleibt, wartet gleichzeitig aber auch mit Ratschlägen auf, sollte dennoch etwas passieren:
  • Ruhe bewahren.
  • Den Notfall sofort über den Notruf 112 melden.
  • Die Rettungskräfte richtig informieren: Wo ist der Notfall eingetreten? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Wer ruft an? Auf Rückfragen warten.
  • Ist das Feuer noch im Entstehen, dann schnellstens erste Löschversuche unternehmen – sich dabei aber nicht selbst gefährden.
  • Wenn Löschversuche nicht möglich sind, dann die Fenster und Türen des Raumes schließen, in dem es brennt. Dadurch wird dem Feuer Sauerstoff entzogen.
  • Personen warnen und sich selbst in Sicherheit bringen.
  • Feuerwehr erwarten und einweisen.
  • Bis zum Eintreffen der Feuerwehr versuchen, eine Ausbreitung des Brands zu erschweren: die Tür zum Brandraum feucht halten, die Tür eventuell mit Wasser kühlen.
  • Wenn das Gebäude oder die Wohnung verlassen werden muss, darauf achten, dass keine Person zurück bleibt.
  • Brandverletzungen mit kaltem Wasser kühlen, anschließend steril abdecken, zum Beispiel mit Alufolie, sauberen Tüchern, nach Möglichkeit steriles Verbandsmaterial aus einem Notfallkoffer.

In der Nähe von Fachwerkhäusern sollten keine Racketen fliegen. Foto: NNP.

In der Nähe von Fachwerkhäusern sollten keine Racketen fliegen. Foto: NNP.


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