HÜNFELDEN (red). Das Zeitfenster für Atemschutzgeräteträger ist recht knapp: Nach der gesundheitlichen Untersuchung läuft nach der Regelung der Unfallkasse Hessen die Frist nach Wochen ab ...

Atemschutzgeräteträger HÜNFELDEN

Frist nach der gesundheitlichen Untersuchung auf zwölf Monate verlängert

Danach besteht keine Möglichkeit mehr, an einem Lehrgang für Atemschutzgeräteträger teilzunehmen. Da es aber in dieser kurzen Zeit zu wenig Lehrgangsangebote gibt, wurde in Abstimmung mit der Unfallkasse Hessen und der Hessischen Landesfeuerwehrschule ein 90-minütiger Musterausbildungsplan erstellt.

Dieser bietet die Möglichkeit, die Gültigkeit der Untersuchung auf zwölf Monate zu verlängern. In Abstimmung mit den Gemeindebrandinspektoren nahm der Arbeitskreis Atemschutz dies zum Anlass, diese Einführung anzubieten. Vier gerade erst untersuchte Einsatzkräfte aus Hünfelden nahmen an der Ausbildung nach dem Musterplan mit Erfolg teil. Nach der technischen Einweisung wurden Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, mit eingeschränktem Gesichtsfeld sowie der körperlich großen Anstrengung geschult. Diethard Hofmann, Atemschutzverantwortlicher und Leiter des Arbeitskreises Atemschutz zeigte sich erfreut über das Engagement und die Bereitschaft zur Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger.

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Nassauischen Neuen Presse.

 

 


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