WIESBADEN (dpa). Wegen Gewalt und Widerstandes gegen Feuerwehr- und Rettungskräfte sind bei hessischen Staatsanwaltschaften seit 2018 knapp 280 Verfahren eingegangen ...

Im gleichen Zeitraum habe es 70 Verurteilungen aus diesen Verfahren gegeben (Stichtag 5. Juni 2023), teilte das Justizministerium auf eine parlamentarische Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Rainer Rahn in Wiesbaden mit. Demnach wurden unter anderem 45 Geldstrafen und 17 Haftstrafen auf Bewährung verhängt. Wie ein Ministeriumssprecher mitteilte, wurden bislang 98 Verfahren eingestellt. Im Jahr 2017 war ein Bundesgesetz in Kraft getreten, dass den strafrechtlichen Schutz von Einsatzkräften verbessern soll.

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Nassauischen Neuen Presse.

 

 


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