BRECHEN-OBERBRECHEN (red). Durch den neuen gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums des Innern und für Sport aus dem Dezember des vergangenen Jahres sind die hessischen Forstbetriebe und Feuerwehren zu einer verstärkten gemeinsamen Übungstätigkeit bei der Waldbrandbekämpfung aufgefordert ...

Große Übung der Feuerwehr im Großen Wald im Bereich am Weyerer Kreuz

Das war der Grund für eine solche Übung in der Gemarkung Oberbrechen im Großen Wald im Bereich Weyerer Kreuz.

Neben den drei Ortsteilfeuerwehren der Gemeinde Brechen war auch die Freiwillige Feuerwehr Weyer, ein Tanklöschfahrzeug der TLF24/50 der Freiwilligen Feuerwehr Limburg und ein ortsansässiger Landwirt beteiligt. Begleitet wurde die Übung ebenfalls vom zuständigen Revierförster.

Übungsbereich und Daten wurden bereits in der ersten Jahreshälfte noch vor dem dreitägigen Waldbrand im Hochtaunus am Altkönig festgelegt. Die Übung war als eine Kombination aus Einsatzübung und Testung der logistischen Anforderungen in den Bereichen Einsatzleitung, Wasserversorgung, Befahrung und Kommunikation geplant. „Aus der dreistündigen Übung konnten wichtige praktische Erkenntnisse für die Zukunft gezogen werden“, heißt es in der Bilanz der Feuerwehr.

Auch wegen des Charakters als Einsatzübung erfolgte eine zusätzliche Alarmierung über Sirene mit dem Signal „Feuer“ sowie eine Anfahrt der beteiligten Kraftfahrzeuge mit Sondersignal.

Die Wasserversorgung erfolgte über einen Pendel-Kreisverkehr gegen den Uhrzeigersinn über Weyer. Löschwasser wurde auch über Hydranten am Grünen Weg im Ortsgebiet Oberbrechen entnommen. Was auch dazugehört: Die Feuerwehrangehörigen hatten im Nachgang zur Einsatzübung auch erhebliche Reinigungsarbeiten von Fahrzeugen und Ausrüstungen durchzuführen.

EIN AUSZUG AUS DEM GEMEINSAMEN RUNDERLASS

Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren und die Zusammenarbeit mit den Forstbetrieben sind in Übungen zu erproben. An den Waldbrandbekämpfungsübungen sind die örtlich zuständigen forstlichen Fachkräfte, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter in ihren jeweiligen Funktionen sowie die örtlichen Feuerwehren zu beteiligen. In den Gebieten mit erhöhtem Waldbrandrisiko sollten möglichst alle örtlichen Feuerwehren einschließlich der zuständigen Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben im Wald üben.

Die Leitung der Übung obliegt der Leiterin oder dem Leiter der örtlichen Feuerwehr. Dabei sind vorab eingehende Absprachen mit der Forstamtsleitung bzw. der Leitung des eigenständigen nichtstaatlichen Forstbetriebs über Ablauf und Ziele der Übung zu treffen. Die Feuerwehren sollen bei der Übung ihre Ortskenntnisse verbessern, die Bewegung der Löschfahrzeuge und -geräte im Wald üben.

Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Nassauischen Neuen Presse.

 

 


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