HADAMAR-NIEDERZEUZHEIM (red). Der Betrieb des im Februar havarierten Flüssiggaslagers der Firma Tyczka in Niederzeuzheim darf nach eingehender Prüfung durch einen Sachverständigen, Prüforganisationen und Behörden wieder aufgenommen werden ...

RP Gießen: Firma Tyczka darf in Niederzeuzheim ab Montag wieder mit Flaschenabfüllung beginnen

Das teilte das Regierungspräsidium (RP) Gießen als zuständige störfall- und arbeitsschutzrechtliche Überwachungsbehörde am Freitag mit. Da die in der Betriebsuntersagung des Regierungspräsidiums Gießen ausgesprochenen Verpflichtungen nach dem Gasaustritt alle erfüllt worden seien, beabsichtigt die Betreiberin, den Betrieb der Anlage mit Flaschenabfüllung ab Montag, 11. November, wieder aufzunehmen.

Im Mittelpunkt der Ursachenermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen für Anlagensicherheit stand die Frage nach technischen Maßnahmen, etwa wie der Aus- und Rückbau defekter Teile, die eine Wiederholung eines Störfalls in dieser Form unmöglich machen. Dazu fanden mehrere Ortstermine statt, die auch eine innere Begehung des havarierten Tanks und die Demontage und anschließende Untersuchung von Anlagenteilen beinhaltete. Weiterhin wurde der ausführende Monteur befragt und es wurden zahlreiche Besprechungen geführt, unter anderem mit Herstellern einzelner Bauteile. Weiterhin wurden durch die Anlagenbetreiberin unter anderem verschiedene Regelungstechnik und Gaswarnsensoren erneuert oder repariert, sowie technische Prüfungen in Anwesenheit des Sachverständigen durchgeführt, so das RP.

Störfall hatte nichts mit dem regelhaften Betrieb zu tun

Im Ergebnis der Ursachenermittlung hatte der Störfall nichts mit dem regelhaften Betrieb des Umschlag- und Verteillagers zu tun, sondern steht im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten an einem Anlagenteil. Zur Verhinderung von Störfällen existieren in technischen Anlagen, wie hier dem Propangaslager, grundsätzlich mehrere Schutzbarrieren. Diese können technischer oder organisatorischer Art sein. „Allgemein gesagt können Störfälle, wie hier der Stoffaustritt, auftreten, wenn nicht nur eine, sondern alle Schutzbarrieren gleichzeitig versagen, was hier der Fall war“, erklärt das RP.

Am 26. Februar gegen 10.50 Uhr war es bei Wartungsarbeiten in dem Propangas-Umschlag- und Verteillager in Niederzeuzheim zu einem Störfall gekommen. Dabei gelangten bis zu 174 Tonnen Propangas und damit der gesamte Inhalt eines der drei Lagerbehälter ins Freie. Fünf Tage lang waren Hunderte Einsatzkräfte der Feuerwehren und der Verwaltungsstab der Stadt Hadamar gefordert. Teile des Ortes waren evakuiert worden und sogar ein Haus explodiert, nachdem ein Anwohner trotz der Evakuierung zurückgekehrt war. Er wurde schwer verletzt.

Der Austritt konnte trotz aller Bemühungen der Gefahrenabwehrkräfte zunächst nicht gestoppt werden. Das RP Gießen hatte noch während der laufenden Gefahrenabwehrmaßnahmen die Fortführung des Betriebs untersagt und eine sicherheitstechnische Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen angeordnet. Dessen Aufgabe sollte es insbesondere sein, die Ursachen des Störfalls zu ermitteln sowie Maßnahmen vorzuschlagen, die eine künftige Verhinderung eines solchen Ereignisses sicherstellen.

Die Firma Tyczka darf nach dem Gasaustritt im Februar vom 11. November an in Niederzeuzheim wieder den Betrieb aufnehmen. © Anken BohnhorstBild: Die Firma Tyczka darf nach dem Gasaustritt im Februar vom 11. November an in Niederzeuzheim wieder den Betrieb aufnehmen. © Anken Bohnhorst

Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Nassauischen Neuen Presse.

 

 


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