MITTELHESSEN (red). Sie sind ein Stück Tradition und ein Garant für ein geselliges Miteinander: Damit es bei einem Spaß für alle Seiten bleibt, gilt es bei Oster- und Brauchtumsfeuern im Vorfeld einiges zu berücksichtigen ...
Experten des Regierungspräsidiums Gießen geben Tipps, damit der alte Brauch gelingt
„Veranstalter müssen allerdings bereits bei der Planung und beim Osterfeuer selbst ein paar Grundregeln beachten. Schließlich sollen die Besucher ihren Spaß haben und Tiere nicht zu Schaden kommen“, sagt der Gießener Regierungspräsident Christoph Ullrich. Die Experten seiner Behörde geben daher Tipps zu richtigem Material, umsichtigem Verhalten und Tierschutz.
Trockenes und unbehandeltes Holz
„Grundsätzlich gilt: Um einen Schaden an Umwelt und Besuchern zu vermeiden, darf für ein solches Brauchtumsfeuer lediglich trockenes und unbehandeltes Holz oder auch Ast- und Strauchschnitt verwendet werden“, betont Johannes Bachmann, Dezernatsleiter für kommunale Abfallwirtschaft im Regierungspräsidium (RP) Gießen. Für die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen gelten besondere Vorschriften. Demnach dürfen diese auch nur im Ausnahmefall verbrannt werden. Und ein Brauchtumsfeuer ist eine solche Ausnahme. „Wichtig zu wissen ist auch: Alte Bretter oder Balken gelten nicht als pflanzliche Abfälle, sie werden über die Sperrmüllabfuhr oder in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage entsorgt“, betont Bachmann.
„Wer ein Osterfeuer veranstaltet, muss auch in Sachen Brandschutz einiges beachten“, betont Sven Holland, Leiter des für Brandschutz zuständigen RP-Dezernates. „Dazu gehören sowohl bestimmte Mindestabstände zu Gebäuden, Autobahnen, Wäldern und Naturschutzgebieten als auch ein Sicherheitsstreifen von fünf Metern Breite.“ Letzteres vermeidet ein direktes Übergreifen des Feuers. Der Sicherheitsstreifen kann durch Umpflügen oder Fräsen angelegt werden. Zudem sollte dafür gesorgt werden, dass die Besucherinnen und Besucher und insbesondere Kinder ausreichend Abstand zum Feuer halten. „Gerät das Feuer dennoch außer Kontrolle, zögern Sie nicht und alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112, falls sie im Rahmen eines Brandsicherheitsdienstes nicht ohnehin vor Ort ist.“
Brauchtumsfeuer muss angemeldet werden
Auch der Tierschutz spielt eine große Rolle bei einem Brauchtumsfeuer. Die Feuerstelle darf erst am Tag des Anzündens aufgeschichtet beziehungsweise muss an diesem Tag komplett umgeschichtet werden. Ansonsten können Tiere darin einen Unterschlupf suchen und qualvoll verbrennen. „Auch ein vorheriges Rütteln an dem Stapel hilft nicht. Viele Tiere verhalten sich passiv, anstatt zu flüchten“, betont Mona Schütz, Leiterin des Dezernats für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Regierungspräsidium Gießen.
Wichtig für Veranstalter außerdem zu wissen: Brauchtumsfeuer müssen mindestens zwei Wochen vor der feierlichen Entzündung bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angezeigt werden. Eine Orientierungshilfe zur Anzeige, Durchführung und Gefahrenabwehr bei Brauchtumsfeuern mit vielen wichtigen Informationen sowie ein Formular zur Anmeldung bei der Kommune gibt es auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat unter landwirtschaft.hessen.de/wald/waldbrandgefahr
Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Nassauischen Neuen Presse.