Hessen. Mit dem neuen Förderprogramm werden Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Vereinen, deren hessischen Dachverbänden sowie gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts gefördert ...
Die neue Förderrunde "Ehrenamt digitalisiert!" startet am 23. April. 2025 stehen 1,5 Millionen Euro im Landeshaushalt für das beliebte Programm zur Verfügung. Seit 2020 wurden mehr als 800 Bewilligungen mit einem Volumen von 7,7 Millionen Euro erteilt.
Ziel des Förderprogramms
Das Förderprogramm hat zum Ziel, die Maßnahmen, die im Schwerpunkt auf eine Digitalisierung im Bereich der internen Verwaltung / der inneren Struktur der Organisation abzielen, zu unterstützen. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und die interne Organisation (zum Beispiel digitale Vorstandssitzungen), die Optimierung von internen Prozessen oder die Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern.
Inhaltlich abgestimmte und nachhaltige Konzepte sind besonders erwünscht. Maßnahmen, die rein zu Marketingzwecken umgesetzt werden sollen oder lediglich Anschaffungen für den Vereinszweck umfassen, sind nicht Ziel der Förderung.
Anträge 2025 und Infos
Die Antragstellung für 2025 ist zwischen dem 23. April und 8. Mai möglich!
Am 22. und am 30. April 2025 bieten wir jeweils ab 17.00 Uhr eine Präsentation mit Hinweisen zur Antragsstellung „Ehrenamt digitalisiert!“ an. Über den nachfolgenden Link können Sie sich ohne vorherige Anmeldung einwählen:
https://hessen.webex.com/hessen/j.php?MTID=ma2ae06cf6b762340bd59cc40cf7783a4
[Hier] gibt es weitere ausführliche Infos und die Anträge.