
Insbesondere ist in der neuen Erlassregelung das Online-Antragsverfahren, dass schon seit Anfang des Jahres praktiziert wird, aufgenommen worden. Hinsichtlich der Voraussetzungen zum Erwerb der JuLeiCa sind zudem einige Themenerweiterungen erfolgt. An der grundsätzlichen Anforderung (absolvieren eines 40-stündigen JuLeiCa-Lehrganges) ändert sich auch künftig nichts.
Allerdings haben die Schlussbestimmungen zu einigen Irritationen geführt. Ein durch die Hessische Jugendfeuerwehr geführtes Telefonat mit dem zuständigen Referenten im HMAFG (=Sozialministerium) hat hierzu folgende mündliche Aussage ergeben:
Die Schlussbestimmungen (unter IV, Ziffer 2) im Erlass vom 22.07.2010 hinsichtlich der „JuLeiCa-Verlängerungen“ beziehen sich lediglich auf die „alten“ hess. JugendgruppenleiterInnen-Ausweise (Papierform). Alle nach dem Vorgängererlass ausgestellten JuLeiCa´s können (wie bisher auch) mit einer entsprechenden Fortbildung (1-tägig, 8 Std.) verlängert werden. Der Passus „Eine Verlängerung dieser Ausweise ist ausgeschlossen“ ist somit gegenstandslos.
Das HMAFG wird dies auf dem Erlasswege baldmöglichst korrigieren.