BundesratBerlin. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung gegen die von der Bundesregierung geplante Sonderfahrberechtigung für Rettungskräfte im Wesentlichen keine Einwände erhoben ...

Er regte lediglich an, die Gruppe der zukünftig Berechtigten auch auf die bisher im Gesetzentwurf nicht genannten Angehörigen der "sonstigen Einheiten" des Katastrophenschutzes auszudehnen.

Mit der Vorlage kommt die Bundesregierung einer wiederholt vorgetragenen Forderung des Bundesrates nach. Dieser hatte zuletzt im Juli 2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Einsatzfähigkeit von Rettungsorganisationen durch den erleichterten Erwerb von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen erhöhen sollte. Hierzu schlugen die Länder eine neue Sonderfahrberechtigung für entsprechende Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen vor.

Mit ihrem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung das Anliegen des Bundesrates um. Künftig sollen die Landesregierungen ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse erteilen können. Voraussetzung ist, dass der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, in das Führen von Einsatzfahrzeugen eingewiesen wurde und seine Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen hat. Einweisung und Prüfung können die betroffenen Organisationen selbst durchführen.

Hintergrund der Initiative ist, dass den Rettungsorganisationen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen.

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Drucksache 858/10 (Beschluss)


Zurück

Nächste Termine

16. Mai. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Technische Hilfeleistung VU
17. Mai. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Absturzsicherung
17. Mai. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Technische Hilfeleistung VU
17. Mai. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Truppführer
17. Mai. 2025
12:00 Uhr - 16:00 Uhr
NFV - Verbandsversammlung
17. Mai. 2025
15:30 Uhr -
Gemeinsame Jahreshauptversammlung FFen Stadt Limburg
18. Mai. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Truppführer
18. Mai. 2025
07:00 Uhr - 14:30 Uhr
Feuerwehrleistungsübungen auf Landkreisebene
19. Mai. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Sprechfunker
23. Mai. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang CSA-Träger