UKHFrankfurt. Die Unfallkasse Hessen erbringt auf Forderung des Landesfeuerwehrverbandes Hessen zum 01.01.2011 erhebliche Mehrleistungen zur Absicherung aller Feuerwehrangehörigen ...

Die UKH erbringt über die gesetzlichen Leistungen hinaus zusätzliche Mehrleistungen für besondere Personenkreise. Um die fiinanzielle Absicherung im Falle eines Unfalls als Hilfeleistender zu optimieren, erhöht die UKH ihre Mehrleistungen deutlich ab 1. Januar 2011 für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute.

Konkret werden ab 1.1.2011 folgende Mehrleistungen gewährt:

Während der Heilbehandlung
Solange Versicherte infolge eines Versicherungsfalles arbeitsunfähig sind und die Entgeltfortzahlung beendet ist, erhalten sie zusätzlich zum gesetzlichen Verletztengeld täglich 20,47 Euro.
Außerdem wird ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen dem Verletztengeld (Übergangsgeld) und dem wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen ettoarbeitsentgelt oder Nettoarbeitseinkommen gezahlt.
Selbstständige erhalten mindestens den 480. Teil der im Zeitpunkt des Versicherungsfalles maßgebenden Bezugsgröße (aktuell 63,88 Euro täglich).

Erhöhung des Mindest- Jahresarbeitsverdienstes
Bei Versicherten mit keinem oder nur geringem Einkommen wird bei der Berechnung von Rentenleistungen ein so genannter Mindest-Jahresarbeitsverdienst zu Grunde gelegt.
Dieser beträgt bei Jugendlichen bis zum 18 Lebensjahr nach den gesetzlichen Vorgaben 12.264 Euro, ab 18 Jahre 18.396 Euro. Ab 1. Januar haben wir die Beträge mithilfe der Mehrleistungssatzung für alle Versicherten ab 16 Jahre auf 24.528 Euro erhöht.

Zur Versichertenrente
Nach altem Recht wurden als Mehrleistungen zur Versichertenrente bei einer Vollrente zusätzlich 614 Euro monatlich gezahlt. Ab 01.01.2011 wird dieser Monatsbetrag auf 767,50 Euro erhöht. Bei Teilrenten erfolgt eine anteilige Auszahlung dieses Betrags.
Außerdem wurden die Höchstgrenzen für Versichertenrenten plus Mehrleistungen auf dann 5.454 Euro monatlich erhöht.

Für Schwerverletzte
Bisher erhielten Feuerwehrangehörige, die einen Anspruch auf eine Versichertenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 v. H. oder mehr haben, zu den laufenden Mehrleistungen eine einmalige Entschädigung in Hohe von 30.000 Euro, wenn sie infolge des Versicherungsfalles einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können.
Ab 1.1.2011 wird diese Leistung deutlich auf dann 80.000 Euro erhöht.

Zum Sterbegeld
Die Mehrleistung zum Sterbegeld beträgt aktuell 6.140 Euro. Sie wird an denjenigen gezahlt, der die Kosten der Bestattung trägt. Zusätzlich besteht Anspruch auf Sterbegeld in Höhe von 4.380 Euro.

An Hinterbliebene
Der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit die Zahlung einer Rente an junge Hinterbliebene ohne Kinder grundsätzlich auf zwei Jahre begrenzt. Aufgrund dieser Tatsache gab es bereits Fälle, in denen eine dauerhafte Versorgung der Hinterbliebenen
nicht mehr gewährleistet werden konnte.
Deshalb stellt die UKH für diese Hinterbliebenen die Zahlung einer Rente im Rahmen der Mehrleistungen bis zur Vollendung des 47. Lebensjahres sicher und gewährleistet damit einen durchgehenden
Rentenanspruch. Zusätzlich werden monatliche Mehrleistungen zur Hinterbliebenenrente gezahlt. Neben den umfangreichen Mehrleistungen zu einer Hinterbliebenenrente wird bei Tod infolge des Versicherungsfalles ab 01.01.2011 eine einmalige Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro fällig (bisher 15.000 Euro).

[Hier] in unserem Downloadbereich findet man einen Powerpoint-Vortrag von Kathrin Weis: Neue Mehrleistungssatzung der Unfallkasse Hessen

[Hier] in unserem Downloadbereich findet man die Aktuelle Information der Unfallkasse Hessen "Wir verbessern die Mehrleistungen!"

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