logo_brandaktuell.jpgMit der Entschließung des Bundesrat zur Schaffung einer Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes soll erreicht werden, dass bestimmte Rettungskräfte ausnahmsweise schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen, auch wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen. ...

... Dieser berechtigt nach neuerem Recht eigentlich nur zum Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen.

Mit dieser Ausnahmeregelung wird aber in erster Linie den Rettungsdiensten geholfen. Von einem „Feuerwehrführerschein“ könnte man erst sprechen, wenn die in vielen Feuerwehren stationierten TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser) mit ca. 5 Tonnen Gesamtgewicht, unter diese Ausnahmeregelung fallen würden. Um auch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren aufrecht zu erhalten, sollte daher die Bundesregierung die vom Bundesrat am 07.11.2008 gefasste Entschließung auf 5,25 Tonnen erhöhen.

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