Limburg/Hadamar. Fünf Jahre lang hat der 28 Jahre alte Landmaschinenmechaniker das Dörfchen Steinbach in Angst- und Schrecken versetzt ... Hinweis: Verwendung der Artikel der Nasauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
Von Bernd Bude
... Gestern gab es nach vier Verhandlungstagen ein Urteil in dem Prozess vor der 5. großen Strafkammer am Limburger Landgericht unter Vorsitz von Peter Scherer. Wie es die Staatsanwältin gefordert hatte, muss der Brandstifter nun eine Freiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren und zehn Monaten verbüßen. Verteidiger Albert Balmert hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt
«Vielleicht dient der Ausgang des Prozesses zur Befriedung sowohl beim Angeklagten als auch bei den Geschädigten», sagte Peter Scherer bei seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte gestanden, in den Jahren zwischen 2003 und 2008 13 Brände bei ihm bekannten Landwirten gelegt zu haben. Der Schaden liegt bei fast einer Millionen Euro. Bei den Bränden wurden mehr als 70 Rinder und zahlreiches Kleingetier getötet.
Auffallend dabei, dass der Brandstifter fast nur auf Höfen von Bekannten und Freunden Feuer legte. An den Örtlichkeiten kannte sich der 28-Jährige aus, da er den Landwirten oftmals helfend zur Seite stand und sich dabei auch bei der Tierpflege nützlich machte.
Der Angeklagte war in seinem Heimatort in der Feuerwehr engagiert und führte ein nahezu unauffälliges Leben. Die Brände entzündete er mit einem mitgeführten Feuerzeug, dann verließ er den Tatort unerkannt und beteiligte sich in den meisten Fällen an den Löscharbeiten. Es war dem Zufall zu verdanken, dass sich der Schaden bei den Bränden «lediglich» auf Stallungen und Tiere beschränkte. In einem Fall grenzte ein Wohnhaus bedenklich nahe an einen Rinderstall.
Die psychiatrische Sachverständige hatte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert. Zwar weise der 28-Jährige Auffälligkeiten in seiner Persönlichkeit auf, er leide jedoch keiner Störung, die eventuell eine Schuldunfähigkeit oder eine verminderte Schuldfähigkeit begründen würde. Der Angeklagte leide vielmehr an der von ihm gefühlten Ungerechtigkeit wegen seiner mangelnden Begabung. In der Vergangenheit hatte er vor allem in der Schule, am Ausbildungsplatz oder beim Versuch, die Fahrerlaubnis zu erwerben, außerordentliche Schwierigkeiten.
Vom Angeklagten geht weiter Gefahr aus
Zum Tatmotiv wollte sich der Angeklagte während des Verfahrens nicht äußern. «Das Tatmotiv ist unklar und es kann darüber nur spekuliert werden», sagte die Sachverständige. Sie nannte Wut, Verärgerung, Neid, Macht und die Sucht danach, einmal im Mittelpunkt zu stehen, als mögliche Motive. Nach der Prognose der Gutachterin ist das Risiko für neue Brandstiftungen durch den Angeklagten unverändert hoch. Er solle relativ bald mit einer Therapie beginnen.
Das Geständnis und die gezeigte Reue wirkten sich beim Urteil strafmildernd aus. Der hohe Schaden, die Tatsache, dass auch Menschenleben hätten in Gefahr geraten können, das Leid der Tiere, die entweder verbrannt oder erstickt sind, die wirtschaftlichen Folgen für die Geschädigten, der Missbrauch des Vertrauensverhältnisses und dass andere Personen in Verdacht geraten waren und sogar in Polizeigewahrsam genommen wurden, wurde strafverschärfend gewertet.