Das Werk bedarf in Zukunft sicherlich einer ständigen Fortschreibung. Anregungen dazu werden gerne entgegengenommen.
Auf folgende Sachverhalte wird besonders hingewisen:
- Eine Einbindung der Zentralen Leitstelle in den digitalen Sprechfunkverkehr ist zum gegenwertigen Zeitpunkt aus organisatorischen Gründen noch nicht möglich.
- Aus diesem Grund wurde jeder Kommune für den Testbetrieb bis zur Migration der Leitstelle eine Betriebsgruppe, welche gleich der Gemeindekennung ist (siehe Anhang D2 des Regelwerks) für den Netzbetrieb zu gewiesen. Diese kann ab sofort für Übungen und auch zur internen Einsatzabwicklung genutzt werden. Verantwortlich ist hierfür der zuständige GBI/SBI oder Einsatzleiter.
- Selbstverständlich sollen andere Organisationen mit Sitz in der jeweiligen Kommune die Gruppe nutzen können.
- In unserem Landkreis haben bis heute annähernd 1.100 Organisationsangehörige an der Anwenderschulung Digitalfunk teilgenommen. Besonderer Dank gilt daher an dieser Stelle den Kameraden der Kreisausbildung welche in den vergangenen Monaten Pionierarbeit in hiesigem Landkreis, aber auch in Hessen, geleistet haben!
[Hier] können die Hinweise heruntergeladen werden.
[Hier] in unserem Funk-Downloadbereich finden man weitere Regelungen zum Digitalfunk.