Limburg-Weilburg. «Die Vorsichtsmaßnahmen beginnen bereits beim Kauf.» Darauf weist Lorenz Aab hin, Sprengstoffexperte des Regierungspräsidiums in Mittelhessen ...
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nasauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
... «Die Vorsichtsmaßnahmen beginnen bereits beim Kauf.» Darauf weist Lorenz Aab hin, Sprengstoffexperte des Regierungspräsidiums in Mittelhessen. «Unsichere Artikel können selbst bei vermeintlich fachgerechtem Umgang unvorhergesehene Wirkungen entfalten», macht der RP-Mitarbeiter weiter deutlich. Deshalb rät der Experte, auch nur Feuerwerkskörper zu erwerben, auf denen das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (beispielsweise BAM-PII Nr. 4711) abgedruckt ist. Durch diese Kennzeichnung wird bescheinigt, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung handhabungssicher ist – und nur dann dürfen diese Artikel auch in den Handel gelangen.
«Leider gibt es aber immer wieder «schwarze Schafe», die riskante Produkte – zumeist aus osteuropäischen Staaten stammend – anbieten», ergänzt Aab. Um dies zu verhindern, sind die Experten der Mittelbehörde jetzt unterwegs, um Händler auf die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und gefährliche Artikel aus dem Verkehr zu ziehen.
«Es gibt zwei Klassen von Feuerwerkskörpern», erläutert Aab, «zur Klasse I (BAM-PI) zählt Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Zu Klasse II (BAM-PII) zählen hingegen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk». Diese gefährlicheren pyrotechnischen Artikel dürfen nur von Erwachsenen gekauft und nur am Silvesterabend und am Neujahrstag gezündet werden.
Der Verkauf ist, im Gegensatz zu den Artikeln der Klasse I, auf die Zeit vom 29. bis 31. Dezember beschränkt. «Die Angebote von «fliegenden Händlern» sind häufig nicht zugelassen – Sprengstoffprodukte dürfen auch nur in festen Verkaufsräumen vertrieben werden», ergänzt er. Bereits im Vorfeld sollte die Gebrauchsanweisung sorgfältig studiert werden.
«Fenster und Türen sollten zudem geschlossen werden und Haustiere möglichst in der Wohnung bleiben», rät der Experte dann für die Silvesternacht. Kinder und Jugendliche dürfen Artikel der Klasse II nicht und Produkte der Klasse I erst ab einem Alter von 12 Jahren zünden. «Auch durch Manipulieren werden Raketen und Böller unberechenbar», fügt Aab hinzu.
Angaben zu unseriösen Händlern oder zu Produkten ohne BAM-Zulassungsnummer, nimmt das Regierungspräsidium unter Telefon: (06 41) 3 03 32 58 und 3 03 32 72 entgegen. nnp
Anmerkung des KFV: Auch auf unseren Seiten finden Sie in der Rubrik Gefahrenverhütungstipps unter Silvester wichtge Tipps zum Umgang mit Feuerwehrkskörpern.