
Experten erläutern Vorschriften in Deutschland: Strenge Auflagen an Pyrotechnik
So ist beispielsweise die Verwendung von Pyrotechnik, die in Santa Maria möglicherweise brandauslösend war, in Deutschland prinzipiell nicht gestattet oder nur unter sehr strengen Auflagen erlaubt: „Jedes Detail, vom funkensprühenden Spezialeffekt bis zur flammenden Fackel, muss genauestens mit der jeweiligen Brandschutzdienststelle abgestimmt sein“, erläutert Stein: „Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände muss durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person überwacht werden.“
Zudem stellt der Vorbeugende Brandschutz weitere Voraussetzungen an die Räumlichkeiten: „Die Dekoration darf nur schwer entflammbar sein – dies erschwert die Brandausbreitung erheblich“, erklärt Ziebs. Auch die Flucht- und Rettungswege sind klar definiert:
- Es müssen immer zwei Rettungswege in möglichst entgegengesetzte Richtung vorhanden sein.
- Die Breite der Rettungswege ist an die Besucherzahl anzupassen (1,20 Meter pro 200 Personen; bei 2.000 Personen also insgesamt 12 Meter)
- Die Länge der Rettungswege darf grundsätzlich 30 Meter nicht überschreiten.
- Dekoration in Treppenräumen darf nicht brennbar sein (nur bei installierten Löschanlagen auch normal entflammbar).
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)