
Diese findet am
- Samstag, dem 16. März 2013 um 14.30 Uhr
- im Bürgerhaus in Elbtal-Hangenmeilingen
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Totenehrung
- Grußworte:
a) Bürgermeister, Herrn Hubert Lenz
b) Innenminister, Herrn Boris Rhein
c) Landrat, Herrn Manfred Michel, bzw.1 Kreisbeigeordneten Herrn Helmut Jung
d) Kreisbrandinspektor, Herrn Georg Hauch
e) Verbandvorsitzender, Thomas Schmidt
f) Weitere Gäste - Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Vorstellung „Quiz“
- Jahresbericht 2012 der Kreisjugendfeuerwehrwartin
- Aussprache über die Jahresberichte der Fachgebiete 2012*
- Aussprache und Beschluss über Kassenbericht 2012 und Haushaltsvoranschlag 2013*
- Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassierers sowie der Kreisjugendfeuerwehrleitung
- Wahl von drei Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2013
- Ergänzungswahlen der Mitglieder der Kreisjugendfeuerwehrleitung (auf die Dauer von 2 Jahren):
a) FB Öffentlichkeitsarbeit - Vorstellung Kreisjugendfeuerwehrzeltlager 2013 durch Ausrichter Mengerskirchen
- Anträge:
a) Vergabe der Ausrichtung der 41. Delegiertenversammlung 2014 - Wünsche und Verschiedenes
a) Auswertung Quiz „Siegerehrung“
Zu dieser Verbandsversammlung sind die Delegierten, Führungskräfte der Feuerwehren und Jugendfeuerwehren, sowie Gäste und die Mitglieder der Fachausschüsse herzlich eingeladen. Gemäß Jugendordnung kann jede Jugendfeuerwehr zwei stimmberechtigte Delegierte entsenden, wovon eine/r von ihnen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf (und möglichst Mitglied der Jugendfeuerwehr sein soll). Die Mitglieder des Kreisjugendfeuerwehrausschusses (Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehrwarte/innen) und der Kreisjugendfeuerwehrleitung sowie die Stadt- und Gemeindejugendsprecher/innen haben zusätzlich jeweils ein Stimmrecht.
Anträge sowie Bewerbungen für die Ausrichtung der 41. Delegiertenversammlung 2014 sind möglichst bis zum 09. März 2013 schriftlich beim Kreisjugendfeuerwehrwart einzureichen. Es wird erwartet, dass alle Jugendfeuerwehren der Kreisjugendfeuerwehr mindestens durch ihre Delegierten vertreten sind.