
Welche Umstände dazu geführt haben, dass sich die Verschraubung gelöst hat, konnte bisher nicht zweifelsfrei geklärt werden.
In der nun vorliegenden Anweisung gibt der Hersteller u.a. vor, dass durch Sichtprüfung und Nachziehen der Kupplung die Befestigung des drehbaren Knaggenteils vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Benutzung und bei der jährlichen Prüfung geprüft werden muss. Zu beachten ist, dass der Stutzen der Festkupplung-B mit drehbarem Knaggenteil komplett in das Rohr gedreht sein muss.
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Quelle: Kommunale Unfallversicherung Bayern