
Landgericht Limburg
Mit großen Augen sitzt der 27-Jährige auf der Anklagebank und scheint der Staatsanwältin beim Verlesen der Anklageschrift überhaupt nicht zuzuhören. Mit großer Mühe hat er seine Angaben zur Person abgegeben und wirkt fortan geistig abwesend. Zu den Tatvorwürfen schweigt er, zu seinem Lebenslauf äußert er sich nicht.
Laut Anklage soll der Mann am 27. Juni dieses Jahres in einem Wohnhaus der Stadt in der Nähe der Polizeidirektion, die von Obdachlosen bewohnt wird, gegen 17 Uhr eine Matratze in Brand gesteckt haben. Ein Mitbewohner schlief noch zu dieser Zeit.
Der Angeklagte soll jedoch recht unbedarft den Raum verlassen haben. „Der Angeklagte hat mit gemeingefährlichen Mitteln einen Brand verursacht und wird deswegen wegen Brandstiftung und versuchten Totschlags angeklagt“, sagte die Staatsanwältin. Beim Verlassen des Hauses seien außer dem Mitbewohner noch vier weitere Personen im Gebäude gewesen, sodass für fünf Personen erhebliche Gefahr bestand.
Gegen 17.10 Uhr hatte ein 30-jähriger Hausbewohner den Brand durch das Auslösen eines Rauchmelders bemerkt und sofort die Feuerwehr und Polizei verständigt. In der Zeit vom Anstecken der Matratze bis zur Alarmierung der Sicherheitskräfte entstand ein Dachstuhlbrand, der von der Feuerwehr nach rund einer Stunde gelöscht wurde.
Während keiner der Hausbewohner verletzt wurde, erlitt ein Feuerwehrmann bei den Löscharbeiten leichte Verletzungen. Der Offheimer Weg musste drei Stunden gesperrt werden. Währenddessen wurden die acht Hausbewohner in den fünf betroffenen Wohnungen durch den Leiter des städtischen Ordnungsamtes in andere städtische Unterkünfte gebracht.
Das Dachgeschoss war schließlich ausgebrannt. Die Decke war eingestürzt. Laut Staatsanwaltschaft entstand durch den Brand ein Sachschaden in Höhe von circa 100 000 Euro.
Die Verhandlung wird am 13. Januar fortgesetzt. Das Urteil soll am 15. Januar verkündet werden. bb
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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