
Anforderung von Polizeihubschraubern für Rettungs- und Bergungseinsätze
Dies können etwa der verunglückte Forstarbeiter in Steilhanglage im Wald, der Weinbauer im unzugänglichen Weinberg, verletzte Wanderer, Mountainbiker, Ski- oder Rodelfahrer auf abgelegenen Wegen, abgestürzte Kletterer oder leichtsinnige Kinder im Steinbruch, oder auch Arbeitsunfälle auf einem Windrad oder Baukran sein. Oft ist der Verletzte nur schwer oder kaum erreichbar oder muss mit erheblicher und zahlreicher Manneskraft über längere Wegstrecken und mehrere Höhenmeter im unwegsamen Gelände transportiert werden, um ihn der ärztlichen Versorgung zuführen zu können.
Auf all diese Szenarien sind die Hubschrauberbesatzungen der Polizeifliegerstaffel Hessen im Zusammenwirken mit den spezialisierten Höhenrettern der Berufsfeuerwehr Wiesbaden sowie der Bergwacht Hessen bestens vorbereitet.
Mit dieser Luftgestützten Höhenrettung steht Ihnen als Leitstelle und Einsatzleitung ein wertvolles und effektives Einsatzmittel zur Verfügung, über das Sie jederzeit bei Bedarf verfügen können und dessen Anforderung und Einsatz für Sie mit keinen Kosten verbunden ist.
Die Alarmierung/ Anforderung des Einsatzmittels „Luftgestützte Höhenrettung“ erfolgt direkt bei der Polizeifliegerstaffel Hessen in Egelsbach (Flugeinsatzzentrale 06103 - 20 56 7 – 0) sowie im Nachgang dazu über das Lagezentrum des Hessischen Innenministeriums.
Je früher die Einbindung der Polizeifliegerstaffel erfolgt, desto schneller kann der Polizeihubschrauber mit Rettungswinde und ausgebildeten Luftrettern der Bergwacht Hessen oder Berufsfeuerwehr Wiesbaden am Unglücksort eintreffen und den bereits eingesetzten Rettungskräften wertvolle Unterstützung liefern.
Für den Landkreis Limburg-Weilburg sind folgende Anflugzeiten einzukalkulieren:
- Egelsbach - Bad Camberg 13 min
- Egelsbach - Limburg 17 min
- Egelsbach - Mengerskirchen 21 min
Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung (06103/ 20 56 70).
Ich würde mich freuen, wenn Sie das Einsatzmittel „Luftgestützte Höhenrettung“ zukünftig in Ihre Einsatzmaßnahmen einbeziehen und die vorliegende Information im Kreise Ihrer verantwortlichen Einsatzdisponenten thematisieren.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! - und fordern Sie uns an, denn jeder Einsatz ist für uns auch eine Übung!
[Hier] in unserem Dwonloadbereich findet man den zugehörigen Erlass des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (V 11) v. 05.12.2012.
Quelle: Infoschreiben vom 05.01.2015 von Polizeidirektor Franz Thiemeyer, Leiter Polizeifliegerstaffel Hessen