
... Nach monatelangem Ringen der Koalitionsfraktionen hat sich das Bundesverkehrsministerium dazu bereit erklärt, eine vereinfachte Feuerwehrführerscheinausbildung mit Prüfung zu ermöglichen. Diese Vorschriften sind innerhalb des EU-Rechts möglich.
Nach geltendem europäischen Recht dürfen Führerscheininhaber des Führerscheins der Klasse B (ehemals Klasse 3), die nach 1999 erworben wurden, nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren. Sie scheiden damit für die Führung von Feuerwehrfahrzeugen aus. Dies ist eine Situation, die vor allem im ländlichen Raum untragbar wäre, da diese Einschränkung die dauerhafte und flächendeckende Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren gefährdet! Die CSU-Landesgruppe hat sich beim Bundesverkehrsministerium intensiv dafür eingesetzt, eine den ländlichen Räumen gerecht werdende Lösung für dieses Problem zu erarbeiten. Die Kosten für die jetzt vorgeschlagene Feuerwehrführerscheinausbildung sollen deutlich geringer sein, als die Kosten für die Führerscheine der Klasse C1 für Fahrzeuge bis zu 7,5t bzw. der Klasse C für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht. Wichtig ist, dass die Bürokraten diesen neuen Feuerwehrführerschein nicht mit unnötigen Anforderungen belasten und erschweren. Jetzt muss es darum gehen, sicherzustellen, dass alle Feuerwehren in die Lage versetzt werden, den damit verbundenen finanziellen Aufwand leisten zu können.
Quelle: Pressedienst CSU 04.03.2009