logo uvvDeutschland. Der Fachbereich "Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz" der Unfallkasse Baden-Württemberg, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat ein Infoblatt Nr. 07 "Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen" herausgegeben ...

Im Zusammenhang mit Einsätzen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes kann es seit jeher zur unbemerkten Exposition der Einsatzkräfte mit Kohlenmonoxid (CO) kommen. Neben klassischen Brandeinsätzen gewinnen Schadensereignisse ohne initiales Brandgeschehen, wie z. B. unbeabsichtigte CO-Freisetzungen durch defekte Feuerstätten oder vorsätzlich herbeigeführte CO-Freisetzungen in suizidaler Absicht, immer mehr an Bedeutung. Im Zuge der Einsatzvorbereitung ist es daher sinnvoll, anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, in welchem Umfang im Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsatz CO-Warngeräte mitgeführt werden sollen.

[Hier] in unserem Downloadbereich findet man das Infoblatt Nr. 07 des Sachgebietes "Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen" der DGUV zum "Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen".

Weitere Gesetze und Vorschriften des Sachgebietes "Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen"


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