logo hmdisHessen/Wiesbaden. Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister dürfen künftig mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatz – auch im Privatwagen ...

Blaulicht Hessen - (c) HMdIS

Kreisbrandmeisterinnen und -brandmeister dürfen künftig mit Blaulicht zum Einsatz fahren – auch mit ihren Privatfahrzeugen. „Wir machen mit dieser Entscheidung den Weg für rasche Hilfe durch diese Führungskräfte in Hessen frei. Sie müssen schnellstmöglich an den Einsatzort gelangen, um ihre wichtige Arbeit machen zu können. Die Landesregierung hat jetzt die rechtliche Grundlage geschaffen, dass ein eng begrenzter Kreis ehrenamtlicher Führungskräfte die Sondersignalanlage an Privatfahrzeugen nutzen darf“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Die neue Regelung gilt ausschließlich für Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister, die im Brandschutzaufsichtsdienst der Landkreise mit einsatzleitenden Funktionen tätig sind. Zusätzlich zu der Sondersignalanlage soll an jeder Vorder- und Rückseite des Privatfahrzeuges ein erklärendes Magnetschild angebracht werden. Damit wird Akzeptanz geschaffen, und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erkennen, dass es sich um eine Führungskraft der Feuerwehr handelt.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einen Erlass herausgegeben, mit dem die Anwendungshinweise für die Nutzung von Sondersignalanlagen an Privatfahrzeugen für den oben genannten Nutzerkreis festgelegt werden.

Quelle: Pressestelle Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


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