Mittelhessen.deLimburg-Weilburg. Ein neuer Erlass erlaubt Kreisbrandmeistern bei der Fahrt zum Einsatz Blaulicht, auch wenn sie ihr Privatauto nutzen. Gemeinde- und Stadtbrandinspektoren im Kreis fordern Gleichbehandlung ...

EINSATZKRÄFTE Erlass erlaubt Blaulicht an den Privatfahrzeugen von Kreisbrandmeistern

Der von der hessischen Landesregierung Anfang dieses Jahres auf den Weg gebrachte Erlass gilt seit dem 13. Januar. Er gibt Kreisbrandmeistern im Brandschutzaufsichtsdienst der hessischen Landkreise die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um auch mit ihrem Privatauto mit Blaulicht und Sirene zum Einsatzort zu fahren, wenn ihnen in diesem Moment kein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht.

Ministerium will die gewährten Ausnahmen auf ein Minimum beschränken

Für Stadt- und Gemeindebrandinspektoren wird es diese Möglichkeit weiterhin nicht gegeben. In den vom Verkehrsministerium veröffentlichten Anwendungshinweisen zum neuen Erlass steht, dass man in Wiesbaden die gewährten Ausnahmen auf ein Minimum beschränken wollte, unter anderem aus Sicherheitsgründen, denn: "Daneben steigt mit jeder genehmigten Blaulichtanlage die Gefahr schwerster Unfälle."

Wenn Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen unterwegs sind, bestehe ein viel größeres Unfallrisiko. Unfälle mit schweren Sachschäden kämen 17-mal häufiger vor, mit schwer verletzten Menschen achtmal und mit Todesopfern viermal, heißt es in der Begründung.

Wegen der oft beachtlichen Größe der Landkreise und deshalb zum Teil langer Fahrtstrecken, wenn Führungskräfte im Brandschutzsicherheitsdienst das Dienstfahrzeug von Kollegen übernehmen, sei die Ausnahme wichtig. Für Feuerwehrführungskräfte in den Städten und Gemeinden gelte dies jedoch nicht: "Aufgrund der örtlichen Nähe der Wohnung zum Feuerwehrhaus ist die Ausrüstung mit einer Sondersignalanlage an Privatfahrzeugen nicht notwendig", schreibt das Verkehrsministerium weiter.

Das sehen die Führungskräfte der Feuerwehreinsatzabteilungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Limburg-Weilburg ganz anders. Die Stadt- und Gemeindebrandinspektoren sowie ihre Stellvertreter haben einen gemeinsamen Brief an Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Innenminister Peter Beuth (CDU) geschrieben.

Darin beschweren sie sich: "Wir finden es sehr befremdlich, dass Kreisbrandmeister in ihrem Privat-Pkw mit Sondersignalen zu einer Einsatzstelle eilen dürfen und dies den kommunalen Verantwortlichen (...) verwehrt bleibt." Die Stadt- und Kreisbrandinspektoren erinnern daran, dass sie die gleiche Ausbildung durchlaufen haben wie die Kreisbrandmeister. Dieser Erlass bedeute in der Praxis, "dass man den kommunalen Führungskräften das Führen eines Kraftfahrzeuges mit Sondersignal nicht zutraut." Genau das sei aber falsch, denn: "Die Führungskräfte der Kommunen sind sich der Gefahren einer Einsatzfahrt mit Sonder- und Wegerecht bewusst und wissen, wie man ein Sondersignal einsetzt."

Darüber hinaus sei es nicht nachvollziehbar, dass eine Kommune, die finanziell nicht in der Lage ist, einen Kommando- oder Einsatzwagen anzuschaffen, für das Privatauto ihres Gemeindebrandinspektors kein Blaulicht beantragen darf, wenn gleichzeitig Landkreise dies für die Privatwagen ihrer Kreisbrandmeister dürfen.

Die Feuerwehrführungskräfte aus dem Kreis fordern von den zuständigen Ministern deshalb eine Erweiterung der Regelung oder eine Regelung, die den Kommunen die Anschaffung solcher Kommandowagen für alle Führungskräfte erleichtert.

Der Löhnberger Gemeindebrandinspektor Jürgen Schütz, der die Beschwerdeaktion der heimischen Feuerwehrspitzen koordiniert hat, hatte bis Anfang März mit seinen Kollegen in Weilburg, Limburg, Beselich, Brechen, Bad Camberg, Dornburg, Elbtal, Elz, Hadamar, Hünfelden, Löhnberg, Mengerskirchen, Merenberg, Runkel, Selters, Villmar, Waldbrunn und Weinbach auf eine Antwort aus Wiesbaden gewartet. Die liegt mittlerweile vor: Und es soll laut Innenminister Beuth auch weiterhin alles so bleiben, wie bereits in den Anwendungshinweisen geschildert. Außerdem hat sich laut Minister der Landesfeuerwehrverband Hessen bei seiner Forderung auf die Führungskräfte der Landkreisebene beschränkt ...

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Hinweis: Verwendung des ausschnittsweisen Abdrucks und der Verlinkung von Artikeln vom Weilburger- bzw. Nassauer Tageblatt mit freundlicher Genehmigung von Mittelhessen.de.

 


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